Schuldrecht AT (Fach) / Definitionen (Lektion)
Vorderseite
Erfüllungsgehilfe
Rückseite
wer nach den tatsächlichen Gegebenheiten des Falls mit dem Willen des Schuldners bei der Erfüllung einer diesem obliegenden Verbindlichkeit als seine Hilfsperson tätig wird
Diese Karteikarte wurde von KatjaR erstellt.
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