Schuldrecht AT (Fach) / Definitionen (Lektion)
Vorderseite
Bringschuld
Rückseite
Schuldner muss Leistungshandlung am Ort des Gläubigers vornehmen
Leistungs- und Erfolgsort = Wohnsitz des Gläubigers
Diese Karteikarte wurde von KatjaR erstellt.
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