Schuldrecht AT (Fach) / Definitionen (Lektion)

Vorderseite Bringschuld
Rückseite

Schuldner muss Leistungshandlung am Ort des Gläubigers vornehmen

Leistungs- und Erfolgsort = Wohnsitz des Gläubigers

Diese Karteikarte wurde von KatjaR erstellt.