Schuldrecht AT (Fach) / Definitionen (Lektion)

Vorderseite Gegenseitige Verträge
Rückseite

Wenigstens zwei Leistungspflichten stehen sich synallagmisch gegenüber. Jede Vertragspartei verspricht ihre Leistung, damit sich die andere Partei zum Erbringen der Gegenleistung verpflichtet

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