Einkommensteuer (Fach) / Klausurauswertung 1 (Lektion)

Vorderseite Keine gewerbliche Prägung
Rückseite

Es liegt auch kein Fall der gewerblichen Prägung nach § 15 (3) Nr. 2 vor, weil neben der Komplementär GmbH ein Kommanditist die Geschäftsführung übernommen hat.

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