Bilanzsteuerrecht (Fach) / Grundlagen 01 (Lektion)

Vorderseite Abstraktionsprinzip am Bsp. Kaufvertrag
Rückseite

Verpflichtungsgeschäft (Schuldrecht):

Kaufvertrag (§433BGB) -> schwebendes Geschäft, keine Bilanzierung (Ausnahme: Gleichwertigkeitsvermutung durch Verpflichtungsüberhang widerlegt)

Verfügungsgeschäft (Sachenrecht): maßgebend für Bilanzierung

Übereignung von Ware + Erfüllung des Anspruchs (Geld)

Diese Karteikarte wurde von Haas_2014 erstellt.

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