Bilanzsteuerrecht (Fach) / Grundlagen 01 (Lektion)
Vorderseite
Abstraktionsprinzip am Bsp. Kaufvertrag
Rückseite
Verpflichtungsgeschäft (Schuldrecht):
Kaufvertrag (§433BGB) -> schwebendes Geschäft, keine Bilanzierung (Ausnahme: Gleichwertigkeitsvermutung durch Verpflichtungsüberhang widerlegt)
Verfügungsgeschäft (Sachenrecht): maßgebend für Bilanzierung
Übereignung von Ware + Erfüllung des Anspruchs (Geld)
Diese Karteikarte wurde von Haas_2014 erstellt.
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