Bilanzsteuerrecht (Fach) / Grundlagen 01 (Lektion)

Vorderseite GoB
Rückseite

245 HGB

Unterzeichnung JA durch Kfm mit Datum -> rechtsverbindlich

243 (1) und (2) HGB

Klarer und Übersichtlicher JA, der den GoB entspricht

Qualität:

nichtkodifiziert: Gewohnheitsrecht

kodifiziert: förmliches Recht (insbes. §§ 238ff., 246, 252 HGB)

Gewisse GoB sind sowohl bei Bilanzierung dem Grunde nach als auch für Bewertung zu beachten

Fundstellen R 5.2 bis R 5.4EStR

Diese Karteikarte wurde von Haas_2014 erstellt.

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