Bilanzsteuerrecht (Fach) / Grundlagen 01 (Lektion)
Vorderseite
GoB
Rückseite
245 HGB
Unterzeichnung JA durch Kfm mit Datum -> rechtsverbindlich
243 (1) und (2) HGB
Klarer und Übersichtlicher JA, der den GoB entspricht
Qualität:
nichtkodifiziert: Gewohnheitsrecht
kodifiziert: förmliches Recht (insbes. §§ 238ff., 246, 252 HGB)
Gewisse GoB sind sowohl bei Bilanzierung dem Grunde nach als auch für Bewertung zu beachten
Fundstellen R 5.2 bis R 5.4EStR
Diese Karteikarte wurde von Haas_2014 erstellt.
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