Fachwirt für Versicherung und Finanzen (Fach) / Lebensversicherungen und Betriebliche Altersversorgung (Lektion)
Vorderseite
Welche Voraussetzungen sind an die Bildung von Pensionsrückstellungen gem. § 6a EStG geknüpft?
Rückseite
Um einen Missbrauch bei der Bildung von Pensionsrückstellungen zu verhindern, setzt § 6a EStG voraus:
1.) Rechtsanspruch = AN muss Rechtsanspruch auf die zugesagte Versorgungsleistung haben
2.) schriftliche Pensionszusage ohne schädlichen Widerrufsvorbehalt
3.) bestimmtes Mindestalter des AN = Pensionszusagen bis 31.12.2000 mind. 30 Jahre, Pensionszusagen ab 01.01.2001 mind. 27 Jahre (bei Entgeltumwandlung keine Altersgrenzen)
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