Fachwirt für Versicherung und Finanzen (Fach) / Lebensversicherungen und Betriebliche Altersversorgung (Lektion)

Vorderseite Welche Voraussetzungen sind an die Bildung von Pensionsrückstellungen gem. § 6a EStG geknüpft?
Rückseite

Um einen Missbrauch bei der Bildung von Pensionsrückstellungen zu verhindern, setzt § 6a EStG voraus:

1.) Rechtsanspruch = AN muss Rechtsanspruch auf die zugesagte Versorgungsleistung haben

2.) schriftliche Pensionszusage ohne schädlichen Widerrufsvorbehalt

3.) bestimmtes Mindestalter des AN = Pensionszusagen bis 31.12.2000 mind. 30 Jahre, Pensionszusagen ab 01.01.2001 mind. 27 Jahre (bei Entgeltumwandlung keine Altersgrenzen)

Diese Karteikarte wurde von renner erstellt.