Nutztierwissenschaften II (Fach) / Nutztierwissenschaften II (Lektion)

Vorderseite Grundsätze zur Durchführung von Leistungsprüfungen
Rückseite
  1. Die Auswahl der Merkmale für die Leistungsprüfungen soll nach züchterischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten erfolgen
  2. Der für die Zuchtauslese gewählte Maßstab muss biologisch begründet sein
  3. Die Leistungsprüfungen sind so einzurichten, dassihre Ergebnisse nach genetisch-statistischen Methoden ausgewertet werden können
  4. Die Leistungsprüfungen können sowohl in der züchterischen Praxis als auch in Prüfungsanstalten durchgeführt werden
  5. Die Leistungsprüfungen sind auf einen wirtschaftlich optimalen Zuchterfolg abzustellen
  6. Die Durchführung der Leistungsprüfungen kann sowohl durch private als auch durch öffentlich-rechtliche und staatliche Einrichtungen erfolgen
  7. Die Bestimmungen für die Durchführung von Leistungsprüfungen sollen möglichst anpassungsfähig sein

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