Zivilrecht (Fach) / Schuldrecht BT (Lektion)

Vorderseite Zugang bei Abwesenden
Rückseite

Zugang einer Willenserklärung bei Abwesenden liegt vor, sobald die Erklärung derart in den Herrschaftsbereich des Adressaten gelangt ist, dass dieser unter gewöhnlichen Umständen (nach der Verkehrsanschauung) Kenntnis von ihrem Inhalt nehmen konnte, spätestens aber bei tatsächlicher Kenntnisnahme.

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