Umsatzsteuer (Fach) / Umsatzsteuer (Lektion)
Vorderseite
Werklieferung / Werkleistung
Rückseite
Werklieferung §3 (4) UStG
Der Unternehmer beschafft mind. einen Hauptstoff und be- oder verarbeitet zusätzlich einen fremden Gegenstand.
z.B.: Schornstein am Haus anbringen, Kurbelwelle in Auto einbauen, Maschine wird in Produktionsgang abgestimmt, ...
Übersteigt das Entgelt für Material mind. 50 % des der Leistung ist von einer Werklieferung auszugehen. (Einnbau in fremdes Gut muss aber auch vorliegen)
Abschn. 3.8 UStAE
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