Umsatzsteuer (Fach) / Umsatzsteuer (Lektion)
Vorderseite
Ausnahmen des § 3a UStG
(Vermietung Beförderungemittel)
Rückseite
kurzfristige Vermietung von Beförderungsmittel § 3a (3) Nr. 2
- 90 Tage Wasserfahrzeuge
- 30 andere Beförderungsmittel
> wo tatsächlich zur Verfügung gestellt wird
... wenn nicht kurzfristig, (§ 3a (3) S. 3)
- an Privat
> wo der Empfänger seinen Wohnsitz hat
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