Umsatzsteuer (Fach) / Umsatzsteuer (Lektion)

Vorderseite Ausnahmen des § 3a UStG (Vermietung Beförderungemittel)
Rückseite

kurzfristige Vermietung von Beförderungsmittel § 3a (3) Nr. 2

- 90 Tage Wasserfahrzeuge

- 30 andere Beförderungsmittel

> wo tatsächlich zur Verfügung gestellt wird

... wenn nicht kurzfristig, (§ 3a (3) S. 3)

- an Privat

> wo der Empfänger seinen Wohnsitz hat

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