Umsatzsteuer (Fach) / Grundlagen (Lektion)
Folge:
Warenbewegt Lieferung
1. Beförderung/Versendung durch 1. Unternehmer oder letzen Abnehmer ist nur die 1. bzw. die letzte Lieferung die warenbewegte Lieferung.
2. Bei Beförderung/Versendung durch mittleren Unternehmer ist die Warenbewegung (widerlegbar) die Lieferung an ihn, § 3 (6) S. 6 1. Hs.
Aber: Weist dieser Unternehmer nach, dass er den Gegenstand als Lieferer befördert/versendet hat, ist seine Lieferung die warenbewegte (§ 3 (6) S. 6 2. Hs. 2
Ruhende Lieferungen § 3 (7) S. 2
Ist diese der warenbewegten Lieferung
a) vorangehend: Beginn der Beförderung/Versendung (§ 3 (7) S. 2 Nr. 1)
b) folgend: Ende der Beförderung/Versendung (§ 3 (7) S. 2 Nr. 2)
Diese Karteikarte wurde von Hege erstellt.
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