Umsatzsteuer (Fach) / Grundlagen (Lektion)

Vorderseite § 3 (6) S. 5 Reihengeschäft Die Beförderung oder Versendung ist nur einer Lieferung zuzuordnen, nur diese ist die warenbewegte Lieferung. Die anderen Lieferungen sind sog. ruhende Lieferungen.
Rückseite

Folge:

Warenbewegt Lieferung

1. Beförderung/Versendung durch 1. Unternehmer oder letzen Abnehmer ist nur die 1. bzw. die letzte Lieferung die warenbewegte Lieferung.

2. Bei Beförderung/Versendung durch mittleren Unternehmer ist die Warenbewegung (widerlegbar) die Lieferung an ihn, § 3 (6) S. 6 1. Hs.

Aber: Weist dieser Unternehmer nach, dass er den Gegenstand als Lieferer befördert/versendet hat, ist seine Lieferung die warenbewegte (§ 3 (6) S. 6 2. Hs. 2

Ruhende Lieferungen § 3 (7) S. 2

Ist diese der warenbewegten Lieferung

a) vorangehend: Beginn der Beförderung/Versendung (§ 3 (7) S. 2 Nr. 1)

b) folgend: Ende der Beförderung/Versendung (§ 3 (7) S. 2 Nr. 2)

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