Einkommensteuer (Fach) / Einkommensteuer (Lektion)
Vorderseite
Vergünstigungen bei Betriebsveräußerung
Rückseite
Freibetrag § 16 (4) EStG
55. Lebensjahr, auf Antrag, nur einmal
45.000,- gemindert (X > 136000,-)
außerordentliche Einkünfte § 34 (2) Nr. 1 EStG
begünstigt mit
§ 34 (1) Fünftelregelung oder
§ 34 (3) 56%iger Steuersatz (55 Lebensjahr)
Diese Karteikarte wurde von Steuerblitz erstellt.