Einkommensteuer (Fach) / EST 01 Grundlagen (Lektion)

Vorderseite Subsidiaritätsprinzip
Rückseite

Gewinneinkunftsarten haben Vorrang vor Überschusseinkunftsarten

§20 Abs. 8 EStG

§ 21 Abs. 3 EStG

§ 22 Nr. 1, Nr. 3 EStG

§ 23 Abs. 2 EStG

Innerhalb der Überschusseinkunftsarten:

§19 nicht subsidiar (nichtselbstst. Arbeit)!!!

§21 hat Vorrag vor §20 (§ 20 Abs 8 EStG)

§22 ist nachrangig gegenüber allen anderen Einkunftsarten

Diese Karteikarte wurde von Haas_2014 erstellt.

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