Einkommensteuer (Fach) / EST 01 Grundlagen (Lektion)
Vorderseite
Subsidiaritätsprinzip
Rückseite
Gewinneinkunftsarten haben Vorrang vor Überschusseinkunftsarten
§20 Abs. 8 EStG
§ 21 Abs. 3 EStG
§ 22 Nr. 1, Nr. 3 EStG
§ 23 Abs. 2 EStG
Innerhalb der Überschusseinkunftsarten:
§19 nicht subsidiar (nichtselbstst. Arbeit)!!!
§21 hat Vorrag vor §20 (§ 20 Abs 8 EStG)
§22 ist nachrangig gegenüber allen anderen Einkunftsarten
Diese Karteikarte wurde von Haas_2014 erstellt.
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