Einkommensteuer (Fach) / Einkommensteuer (Lektion)

Vorderseite Musterformulierung Ausübung Veranlagungswahlrecht
Rückseite

X und Frau X sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Ehegatten und leben bereits zu Beginn des Veranlagungszeitraumes 2013 nicht dauernd getrennt. Sie können zwischen der Einzelveranlagung von Ehegatten gem. § 26a EStG und der Zusammenveranlagung gem. §26b EStG wählen, § 26 (1) S. 1 EStG.

Beide Ehegatten wählen die Zusammenveranlagung gem. § 26 (2) S. 2 EStG.

Diese Karteikarte wurde von Hege erstellt.