Politikwissenschaft (Fach) / Europäische Union (Lektion)

Vorderseite Flüchtlingspolitik in der EU
Rückseite

- Nach europäischem Recht wird Asyl Personen gewährt, die politisch verfolgt oder aufgrund von Bürgerkriegen oder anderen Gefahren für ihre körperliche Unversehrtheit nicht in ihr Heimatland zurückkehren können (subsidiärer Schutz)

Dublin-Verordnung: das Land, in dem ein Flüchtling zum ersten Mal europäischen Boden betritt, ist für diesen zuständig (dort muss er versorgt werden, dort muss das Asylverfahren laufen) ; Problem: im Norden oder in der Mitte der EU liegende Staaten können sich abschotten, wenn Flüchtlinge dort landen, da die meisten Flüchtlinge im Süden Europa betreten (Italien, Spanien, Griechenland) -> werden dorthin zurückgeschickt

Asylaufnahmerichtlinie: gibt Mindesstandards in Aufnahme und Versorgung der Asylbewerber vor. Wenn die Mindesstandards an Menschenrechts- und Flüchtlingsschutz nicht gewährt sind, dürfen Flüchtlinge nicht in dieses Land zurückgeschickt werden

Qualifikationsrichtlinie: sorgt dafür, dass auch Flüchtlingen, die nach der Genfer Flüchtlingskonvention kein Anrecht auf Asyl hätten, aber auf Basis der europäischen Menschenrechtskonvention trotzdem nicht in ihr Land zurück geschickt werden können, Schutz geboten wird (subsidiärer Schutz)

- Kritik: Die Asyl- und Flüchtlingspolitik steht oft seitens zahlreicher Menschenrechtsorganisationen und Institutionen in der Kritik, da sich nicht der Schutz von, sondern der Schutz vor Flüchtlingen im Fokus der Entwicklung befinde. Oftmals werden Flüchtlinge schon auf offener See abgefangen und zurückgeschickt, wodurch sie nicht einmal die Chance haben, einen Asylantrag zu stellen.

Diese Karteikarte wurde von Lola_ erstellt.