Fachwirt für Versicherung und Finanzen (Fach) / Lebensversicherungen und Betriebliche Altersversorgung (Lektion)

Vorderseite Welches sind die vier Kriterien nach der Legaldefinition des § 1 Abs. 1 BetrVG, auf denen die bAV beruht?
Rückseite

Die vier Kriterien der bAV gem. § 1 Abs. 1 BetrAVG sind:

1.) mindestens ein biometrisches Risiko abdecken (Alters-, Invaliditäts-, Hinterbliebenenversorgung)

2.) Leistungszusage (auch Deputate) des AG aus Anlass des ersten Arbeitsverhältnisses

3.) AN erhält vom AG ein Versorgungsversprechen

4.) AG kann auch Versorgungszusage abgegeben

Diese Karteikarte wurde von renner erstellt.