Fachwirt für Versicherung und Finanzen (Fach) / Lebensversicherungen und Betriebliche Altersversorgung (Lektion)
Vorderseite
Welches sind die vier Kriterien nach der Legaldefinition des § 1 Abs. 1 BetrVG, auf denen die bAV beruht?
Rückseite
Die vier Kriterien der bAV gem. § 1 Abs. 1 BetrAVG sind:
1.) mindestens ein biometrisches Risiko abdecken (Alters-, Invaliditäts-, Hinterbliebenenversorgung)
2.) Leistungszusage (auch Deputate) des AG aus Anlass des ersten Arbeitsverhältnisses
3.) AN erhält vom AG ein Versorgungsversprechen
4.) AG kann auch Versorgungszusage abgegeben
Diese Karteikarte wurde von renner erstellt.
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