Jura (Fach) / Öffentliches Recht (Lektion)

Vorderseite ungeschriebene Gesetzgebungskompetenzen
Rückseite

Neben den geschriebenen Gesetzgebungskompetenzen sind in drei Ausnahmefällen auch ungeschriebene Gesetzgebungskompetenzen des Bundes anerkannt: - Die Bundeskompetenz kraft Sachzusammenhang liegt dann vor, wenn eine dem Bund ausdrücklich zuge- wiesene Materie nicht geregelt werden kann, ohne dass zugleich eine nicht ausdrücklich zugewiesene Materie mitgeregelt wird, wenn also ein Übergreifen in nicht ausdrücklich zugewiesene Materien unerlässliche Voraussetzungen für die Regelung einer der Bundes- gesetzgebung zugewiesenen Materie ist. - Die Annexkompetenz des Bundes betrifft die Befugnis, ergänzende Regelungen zur Vorbereitung und Durchführung einer dem Bund zugewiesenen Sachmaterie mitzuregeln (sog. Annexregelungen). - Die Kompetenz des Bundesgesetzgebers kraft Natur der Sache betrifft Regelungsgegenstände, die begriffs- notwendig nur vom Bundesgesetzgeber zu regeln sind. Beispiele sind die Bestimmung der Bundeshauptstadt, der nationalstaatlichen Symbole wie Flagge und Wappen, Nationalhymne oder der Sitz der Bundesorgane.

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