Jura (Fach) / Öffentliches Recht (Lektion)

Vorderseite Vereinigungsfreiheit
Rückseite

Die Vereinigungsfreiheit ist ein elementares deutsches Grundrecht und bezeichnet das Recht, sich zu gemeinsamen Zwecken und Zielen zusammenzuschließen und diese gemeinsam anzustreben

Die Rechtslage in Deutschland

In Deutschland wird die Vereinigungsfreiheit in Artikel 9 Grundgesetz (GG) garantiert, wobei zwischen der allgemeinen Vereinigungsfreiheit des Artikel 9 Absatz 1 GG und der Koalitionsfreiheit des Artikel 9 Absatz 3 GG zu unterscheiden ist.

Bei der allgemeinen Vereinigungsfreiheit des Artikel 9 Absatz 1 handelt es sich um ein Deutschengrundrecht, d.h. es gilt nur für die Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland. Im Gegensatz dazu ist die Koalitionsfreiheit gemäß Artikel 9 Absatz 3 GG für Jedermann garantiert.

Die religiöse Vereinigungsfreiheit ist dagegen Teil der Religionsfreiheit (vgl. dazu den Bahai-Beschluss).

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