Jura (Fach) / Öffentliches Recht (Lektion)

Vorderseite Informationsfreiheit (Art. 5 I 1 2. HS)
Rückseite

Die Informationsfreiheit schützt den Adressaten einer Nachricht. Das Recht auf Unterrichtung aus den allgemein zugänglichen Informationsquellen (Radio, Fernsehen, Zeitung, Bibliotheken, etc.) muss gewährleistet sein. Der Begriff der Information ist weit & wertneutral zu verstehen.

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