Allgemeine Psychologie (Fach) / Allgemeine Psychologie B (Lektion)
Vorderseite
Definition Affekt
Rückseite
Kurze und intensive Emotionszustände, die starke Verhaltenstendenzen besitzen. Wegen der großen Verhaltensnähe und damit schweren Kontrollierbarkeit kann aus diesem Grund für sogenannte Affekttaten vor Gericht verminderte Schuldfähigkeit geltend gemacht werden.
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