BWL (Fach) / UI (Lektion)

Vorderseite Konzentration
Rückseite

  • Zusammenschluss, Aufgabe wirtschaftlicher u./o. rechtlicher Selbstständigkeit

Wirtschaftlicher Verbund rechtlich selbst. Unternehmen über Beteiligungen:

  • Quoten können variieren, unterschiedliche Leitungsrechte
  • Bsp. AG: Wahl d. Aufsichtsrats, andere quotenabh. Möglichkeiten
  • Konzernunternehmung: verbundene Unternehmen einh. Leitung; Unterordnungskonzern o. Gleichordnungskonzern
Fusion:
  • Zusammenschluss durch Verschmelzung zu rechtlicher Einheit

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