BWL (Fach) / UI (Lektion)
Vorderseite
Konzentration
Rückseite
- Zusammenschluss, Aufgabe wirtschaftlicher u./o. rechtlicher Selbstständigkeit
Wirtschaftlicher Verbund rechtlich selbst. Unternehmen über Beteiligungen:
- Quoten können variieren, unterschiedliche Leitungsrechte
- Bsp. AG: Wahl d. Aufsichtsrats, andere quotenabh. Möglichkeiten
- Konzernunternehmung: verbundene Unternehmen einh. Leitung; Unterordnungskonzern o. Gleichordnungskonzern
Fusion:
- Zusammenschluss durch Verschmelzung zu rechtlicher Einheit
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