Zivilrecht (Fach) / BGB Schuldrecht AT (Lektion)

Vorderseite Leistungsgefahr
Rückseite

Gefahr, dass die Leistung nicht erbracht wird

Stückschuld: Gläubiger, vgl. § 275

Geldschuld: Schuldner ("Geld hat man zu haben")

Gattungsschuld:

- Grundsatz: Schulder (sog. marktbezogene Gattungsschuld)

- Ausnahmen: - Untergang der ganzen Gattung

- Konkretisierung zur Stückschuld

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