Zivilrecht (Fach) / BGB Schuldrecht AT (Lektion)
Vorderseite
Leistungsgefahr
Rückseite
Gefahr, dass die Leistung nicht erbracht wird
Stückschuld: Gläubiger, vgl. § 275
Geldschuld: Schuldner ("Geld hat man zu haben")
Gattungsschuld:
- Grundsatz: Schulder (sog. marktbezogene Gattungsschuld)
- Ausnahmen: - Untergang der ganzen Gattung
- Konkretisierung zur Stückschuld
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