Zivilrecht (Fach) / Privatversicherungsrecht (Lektion)
Vorderseite
Fristbeginn der Widerrufsfrist gem. § 8 I VVG bei Unwirksamkeit einzelner AVB?
Rückseite
Vorrang des § 306 BGB => § 8 VVG stellt zu große Belastung dar, wenn dauerhaftes Widerrufsrecht bestünde
Diese Karteikarte wurde von Stephan erstellt.