Zivilrecht (Fach) / Privatversicherungsrecht (Lektion)
Vorderseite
Gilt § 5 VVG auch für die Einbeziehung von AVB?
Rückseite
M1: + => § 5 VVG als lex specialis zu § 305 BGB
- arg.: sonst wäre Vertrag inhaltsleer
- arg.: sonst würde § 7 VVG überspielt
- durch ergänzende Vertragsauslegung wird Vertrag nicht inhaltsleer
Diese Karteikarte wurde von Stephan erstellt.