Zivilrecht (Fach) / Privatversicherungsrecht (Lektion)

Vorderseite Gilt § 5 VVG auch für die Einbeziehung von AVB?
Rückseite

M1: + => § 5 VVG als lex specialis zu § 305 BGB

  • arg.: sonst wäre Vertrag inhaltsleer
M2: -
  • arg.: sonst würde § 7 VVG überspielt
  • durch ergänzende Vertragsauslegung wird Vertrag nicht inhaltsleer

Diese Karteikarte wurde von Stephan erstellt.