Handlungsspezifische Qualifikation (Fach) / Veranstaltungsfachwirt (Lektion)

Vorderseite Ausstellung (lt. Gewerbeordnung)
Rückseite

= eine zeitliche begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Ausstellern ein repräsentatives Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete ausstellt und vertreibt oder über dieses Angebot zum Zweck der Absatzförderung informiert

(§65 GewO)

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