Wirtschafts- und Privatrecht (Fach) / Rechtssubjekte (Lektion)

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Vorderseite Definition Juristische Personen
Rückseite

... sind Personenvereinigungen oder Vermögenseinheiten, denen die Rechtsordnung eine eigene Rechtsfähigkeit verleiht.

  • wie nat. Personen behandelt
  • können am Rechtsverkehr teilnehmen
  • können sich selbst handeln, daher durch ihre Organe vertreten (Vorstand, Geschäftsführer)

Diese Karteikarte wurde von LEJ2010 erstellt.

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