Wirtschafts- und Privatrecht (Fach) / Rechtssubjekte (Lektion)
Vorderseite
Definition
Juristische Personen
Rückseite
... sind Personenvereinigungen oder Vermögenseinheiten, denen die Rechtsordnung eine eigene Rechtsfähigkeit verleiht.
- wie nat. Personen behandelt
- können am Rechtsverkehr teilnehmen
- können sich selbst handeln, daher durch ihre Organe vertreten (Vorstand, Geschäftsführer)
Diese Karteikarte wurde von LEJ2010 erstellt.
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