Wirtschafts- und Privatrecht (Fach) / Rechtsgeschäfte / Willenserklärungen (Lektion)

Vorderseite Realakte
Rückseite

= Tathandlungen, an die der Gesetzgeber auch ohne rechtsgeschäftlichen Willen Rechtsfolgen knüpft (z.B. Eigentumserwerb durch Vermischen)

Keine Rechtsgeschäfte!!!

Diese Karteikarte wurde von LEJ2010 erstellt.

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