Wirtschafts- und Privatrecht (Fach) / Rechtsgeschäfte / Willenserklärungen (Lektion)
Vorderseite
Realakte
Rückseite
= Tathandlungen, an die der Gesetzgeber auch ohne rechtsgeschäftlichen Willen Rechtsfolgen knüpft (z.B. Eigentumserwerb durch Vermischen)
Keine Rechtsgeschäfte!!!
Diese Karteikarte wurde von LEJ2010 erstellt.
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