Arbeitswissenschaften (Fach) / Karteikarten (Lektion)

Vorderseite 1.7) Was ist bei der Durchführung von Zeitaufnahmen zu beachten?
Rückseite

1.7)

1. Der Beobachter muss die fachliche Qualifikation besitzen, um den Ablauf beurteilen zu können.

2. Der Beobachter muss einen günstigen Beobachtungsstandort wählen, um einerseits genau beobachten zu können und andererseits den Ausführenden bei seiner Arbeit nicht zu be-hindern.

3. Diskussionen – auch mit Dritten – sind während der Zeitaufnahme möglichst zu vermei-den, um konzentriert lückenlos das Geschehen im Arbeitssystem beobachten zu können.

4. Tarifliche und betriebliche Regelungen zur Information der Vorgesetzten und des Be-triebsrates sind zu beachten. 5. Zeitaufnahmen dürfen nicht ohne Wissen der beobachteten Person durchgeführt werden. Der Mitarbeiter muss über Beginn und Zweck der Untersuchung informiert werden.

6. Der Zeitaufnahmebogen ist eine Urkunde. Nur radierechte Schreibgeräte dürfen verwen-den werden. Bei Verwendung von EDV-Zeiterfassungsgeräten dürfen keine Datenmani-pulationen möglich sein.

7. Die bestehenden Sicherheitsvorschriften müssen unbedingt eingehalten werden.

Diese Karteikarte wurde von AXM erstellt.

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