Umsatzsteuer (Fach) / Umsatzsteuer (Lektion)
Vorderseite
Steuerhoheit und Verwaltung der Umsatzsteuer
Rückseite
Eine Gemeinschaftssteuer, sie steht Bund und Ländern gemeinsam zu
Art. 106 III GG
Die Verwaltung obliegt den Finanzbehörden
Art. 108 II GG
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