Allgemein (Fach) / Flo B (Lektion)

Vorderseite Was Sagt § 10 FSHG Aus? Berufsfeuerwehren
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§ 10 Berufsfeuerwehren

(1) Die Gemeinden können neben einer Freiwilligen Feuerwehr eine Berufsfeuerwehr einrichten. Die kreisfreien Städte sind hierzu verpflichtet.

(2) Das Einsatzpersonal der Berufsfeuerwehren wird aus hauptamtlichen Kräften gebildet, die zu Beamten zu ernennen sind.

Diese Karteikarte wurde von heckmann erstellt.