Allgemein (Fach) / Flo B (Lektion)

Vorderseite Gibt es laut FSHG Zsätzliche Bestimmungen im Bezug auf Autobahnen?
Rückseite

1) Die Bezirksregierung kann den öffentlichen Feuerwehren zusätzliche Einsatzbereiche auf Bundesautobahnen, autobahnähnlichen Straßen sowie Wasserstraßen und Eisenbahnstrecken zuweisen.

(2) Berührt ein Einsatzbereich mehrere Regierungsbezirke, so entscheidet das Innenministerium.

Diese Karteikarte wurde von heckmann erstellt.