Management Basics (Fach) / SJ - Grundlagen HGB (Lektion)
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Diese Lektion wurde von LEJ2010 erstellt.
- Istkaufmann a) Gewerbe selbstständige Tätigkeit nauch außen erkennbar auf Dauer angelegt in erlaubter Weise mit Gewinnerzielungsabsicht (große Schwierigkeiten - Limited) nicht als freier Beruf betrieben (Kapitalgesellschaften ...
- Kannkaufmann § 2 HGB a) Betrieb eines Gewerbes b) kein Handelsgewerbe nach § 1 II HGB: kein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb erforderlich c) Eintragung im Handelsgewerbe (konstitutiv) Beachte: Löschung ...
- Kaufmann kraft Eintragung Voraussetzung: a) Eintragung im Handelsregister b) Ausübung eines Gewerbes Wirkung zu Lasten und zu Gunsten des Eingetragenen
- Handelsregister öffentliches Verzeichnis Handelsregister für Bezirke eingerichtet, wird bei Amtsgerichten geführt
- Handelsregister Einteilung Abteilung A: Einzelkaufleute, OHG, KG Abteilung B: AG, KGaA, GmbH, VVaG
- Handelsregister Registerpublizität formell §§ 9,10 HGB materiell § 15 HGB - Wirkung der Eintragung
- Unterscheidung Handelsregister Eintragungsfähige ... eintragungspflichtige eintragbare
- Handelsregister Unterteilung Eintragungswirkung konstitutiv deklaratorisch
- konstitutive Dokumente HR ...sind solche, durch deren Ausstellung eine Rechtswirkung eintritt
- deklaratorische Urkunden HR dokumentieren ein bestehendes Rechtsverhältnis
- Positive Publizität Rechtsverkehr kann sich auf dasjenige verlassen, was tatsächlich in einem Register steht bzw. bekannt gemacht worden ist
- Negative Publizität Rechtsverkehr kann sich darauf verlassen, dass sich etwas, das nicht im Register eingetragen ist und nicht bekannt gemacht ist, nicht ereignet hat
- Firma = "Geschäftsname" des Kaufmanns
- Grundsätze der Firmenbildung Firmenunterscheidbarkeit Firmenwahrheit Firmenbeständigkeit Firmenöffentlichkeit
- Firmenunterscheidbarkeit Grundsatz des Firmenrechts, der bedeutet, dass die Firmen an demselben Ort sich von bereits bestehenden deutlich unterscheiden müssen (§ 30 HGB), damit Verwechslung ausgeschlossen ist
- Firmenwahrheit Ein Firmenname darf keine Angaben enthalten, die für Dritte wesentlich und geeignet sind, über die geschäftlichen Verhältnisse in die Irre zu führen
- Firmenbeständigkeit Da beim Wechsel eines Unternehmensinhabers mitunter das wirtschaftliche Bedürfnis besteht, die den Kunden bekannte Firma zu erhalten, sieht das Gesetz diese Möglichkeit vor
- Firmenöffentlichkeit ist die Verpflichtung eine Firma sowie deren Änderungen im Handelsregister anzumelden. Zweck: Schutz der Gläubiger, Information der Öffentlichkeit
- Erteilung der Prokura durch Kaufmann persönlich oder gesetzlichen Vertreter
- Prokura Zeichnung mit dem Zusatz ppa. "per Prokura" i.A. "im Auftrag" i.V. Vollmacht
- Erlöschen der Prokura Die Prokura erlischt durch Widerruf des Geschäftsherrn gegenüber dem Prokuristen oder gegenüber dem Dritten. Öffentliche Bekanntmachung des Widerrufs genügt ebenfalls. Der Widerruf ist grundsätzlich ...
- Arten der Prokura Einzelprokura Gesamtprokura Filialprokura
- Einzelprokura eine Person ist allein vertretungsberechtigt
- Gesamtprokura der Geschäftsherr kann Prokura auch an mehrere Personen gemeinschaftlich erteilen, dann sind diese nur gemeinschaftlich befugt kann beschränkt werden, dass der Prokurist nur gemeinsam mit einem Vertretungsorgan ...
- Filialprokura wird auf den Betrieb einer von mehreren Niederlassungen beschränkt
- Umfang der Prokura ...ist gesetzlich festgelegt und Dritten gegenüber nicht beschränkbar (jedoch im innenverhältnis). alle gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäfte und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines ...
- Grenzen der Prokura gesetzlich eingeschränkt keine Veräußerung und Belastung von Grundstücken, außer: besonders bevollmächtigt "Grundstücksklausel" keine persönlich zugewiesene Geschäfte "Prinzipalgeschäfte" Geschäfte ...
- Handlungsvollmacht Unterschied zur Prokura keine persönliche und ausdrückliche Vollmachterteilung erforderlich (Erteilung auch durch Vertreter und stillschweigend möglich) eine Eintragung der Vollmachterteilung ins Handelsregister ist weder ...
- Umfang der Handlungsvollmacht ...wird durch den Vollmachtgeber bestimmt. Unterscheidung in: Generalhandlungsvollmacht Arthandlungsvollmacht Spezialhandlungsvollmacht Gesamthandlungsvollmacht
- Genralhandelungsvollmacht berechtigt zur Vornahme aller Geschäfte und Rechtshandlungen, die der betrieb eines derartigen Handelsgewerbes gewöhnlich mit sich bringt nur branchenübliche Geschäfte
- Arthandlungsvollmacht Vornahme aller Geschäfte einer bestimmten Art Einkäufer, Verkäufer, Kassierer
- Spezialhandlunsgvollmacht Vollmacht auf ein bestimmtes, einzelnes Geschäft beschränkt Beschaffung einer Ladeneinrichtung
- Gesamthandlungsvollmacht wie bei der Gesamtprokura sind mehrere Handlungsbevollmächtigte nur gemeinschaftlich zur Vertretung berechtigt
- Grenzen der Handlunsgvollmacht keine Veräußerung und Belastung von Grundstücken keine Wechselverbindlichkeiten eingehen keine Aufnahme von Darlehen keine Prozessführung kann Dritten gegenüber beschränkt werden der Dritte muss ...
- Erlöschen der Handlungsvollmacht jederzeit frei widerruflich gegenüber dem Bevollmächtigten, dem Dritten oder durch öffentliche Bekanntmachnung erlischt mit Beendigung des Grundverhältnisses mit der Handlungsvollmacht erlischt die ...