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  • Istkaufmann a) Gewerbe  selbstständige Tätigkeit nauch außen erkennbar auf Dauer angelegt in erlaubter Weise mit Gewinnerzielungsabsicht (große Schwierigkeiten - Limited) nicht als freier Beruf betrieben (Kapitalgesellschaften ...
  • Kannkaufmann § 2 HGB a) Betrieb eines Gewerbes b) kein Handelsgewerbe nach § 1 II HGB: kein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb erforderlich c) Eintragung im Handelsgewerbe (konstitutiv) Beachte: Löschung ...
  • Kaufmann kraft Eintragung Voraussetzung: a) Eintragung im Handelsregister b) Ausübung eines Gewerbes Wirkung zu Lasten und zu Gunsten des Eingetragenen
  • Handelsregister öffentliches Verzeichnis Handelsregister für Bezirke eingerichtet, wird bei Amtsgerichten geführt
  • Handelsregister Einteilung Abteilung A: Einzelkaufleute, OHG, KG Abteilung B: AG, KGaA, GmbH, VVaG
  • Handelsregister Registerpublizität formell §§ 9,10 HGB materiell § 15 HGB - Wirkung der Eintragung
  • Unterscheidung Handelsregister Eintragungsfähige ... eintragungspflichtige eintragbare
  • Handelsregister Unterteilung Eintragungswirkung konstitutiv deklaratorisch
  • konstitutive Dokumente HR ...sind solche, durch deren Ausstellung eine Rechtswirkung eintritt
  • deklaratorische Urkunden HR dokumentieren ein bestehendes Rechtsverhältnis
  • Positive Publizität Rechtsverkehr kann sich auf dasjenige verlassen, was tatsächlich in einem Register steht bzw. bekannt gemacht worden ist
  • Negative Publizität Rechtsverkehr kann sich darauf verlassen, dass sich etwas, das nicht im Register eingetragen ist und nicht bekannt gemacht ist, nicht ereignet hat
  • Firma = "Geschäftsname" des Kaufmanns
  • Grundsätze der Firmenbildung Firmenunterscheidbarkeit Firmenwahrheit Firmenbeständigkeit Firmenöffentlichkeit
  • Firmenunterscheidbarkeit Grundsatz des Firmenrechts, der bedeutet, dass die Firmen an demselben Ort sich von bereits bestehenden deutlich unterscheiden müssen (§ 30 HGB), damit Verwechslung ausgeschlossen ist
  • Firmenwahrheit Ein Firmenname darf keine Angaben enthalten, die für Dritte wesentlich und geeignet sind, über die geschäftlichen Verhältnisse in die Irre zu führen
  • Firmenbeständigkeit Da beim Wechsel eines Unternehmensinhabers mitunter das wirtschaftliche Bedürfnis besteht, die den Kunden bekannte Firma zu erhalten, sieht das Gesetz diese Möglichkeit vor
  • Firmenöffentlichkeit ist die Verpflichtung eine Firma sowie deren Änderungen im Handelsregister anzumelden. Zweck: Schutz der Gläubiger, Information der Öffentlichkeit
  • Erteilung der Prokura durch Kaufmann persönlich oder gesetzlichen Vertreter
  • Prokura Zeichnung mit dem Zusatz ppa. "per Prokura" i.A. "im Auftrag" i.V. Vollmacht
  • Erlöschen der Prokura Die Prokura erlischt durch Widerruf des Geschäftsherrn gegenüber dem Prokuristen oder gegenüber dem Dritten. Öffentliche Bekanntmachung des Widerrufs genügt ebenfalls. Der Widerruf ist grundsätzlich ...
  • Arten der Prokura Einzelprokura Gesamtprokura Filialprokura
  • Einzelprokura eine Person ist allein vertretungsberechtigt
  • Gesamtprokura der Geschäftsherr kann Prokura auch an mehrere Personen gemeinschaftlich erteilen, dann sind diese nur gemeinschaftlich befugt kann beschränkt werden, dass der Prokurist nur gemeinsam mit einem Vertretungsorgan ...
  • Filialprokura wird auf den Betrieb einer von mehreren Niederlassungen beschränkt
  • Umfang der Prokura ...ist gesetzlich festgelegt und Dritten gegenüber nicht beschränkbar (jedoch im innenverhältnis). alle gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäfte und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines ...
  • Grenzen der Prokura gesetzlich eingeschränkt keine Veräußerung und Belastung von Grundstücken, außer: besonders bevollmächtigt "Grundstücksklausel" keine persönlich zugewiesene Geschäfte "Prinzipalgeschäfte" Geschäfte ...
  • Handlungsvollmacht Unterschied zur Prokura keine persönliche und ausdrückliche Vollmachterteilung erforderlich (Erteilung auch durch Vertreter und stillschweigend möglich) eine Eintragung der Vollmachterteilung ins Handelsregister ist weder ...
  • Umfang der Handlungsvollmacht ...wird durch den Vollmachtgeber bestimmt. Unterscheidung in: Generalhandlungsvollmacht Arthandlungsvollmacht Spezialhandlungsvollmacht Gesamthandlungsvollmacht
  • Genralhandelungsvollmacht berechtigt zur Vornahme aller Geschäfte und Rechtshandlungen, die der betrieb eines derartigen Handelsgewerbes gewöhnlich mit sich bringt nur branchenübliche Geschäfte
  • Arthandlungsvollmacht Vornahme aller Geschäfte einer bestimmten Art Einkäufer, Verkäufer, Kassierer
  • Spezialhandlunsgvollmacht Vollmacht auf ein bestimmtes, einzelnes Geschäft beschränkt Beschaffung einer Ladeneinrichtung
  • Gesamthandlungsvollmacht wie bei der Gesamtprokura sind mehrere Handlungsbevollmächtigte nur gemeinschaftlich zur Vertretung berechtigt
  • Grenzen der Handlunsgvollmacht keine Veräußerung und Belastung von Grundstücken keine Wechselverbindlichkeiten eingehen keine Aufnahme von Darlehen keine Prozessführung kann Dritten gegenüber beschränkt werden der Dritte muss ...
  • Erlöschen der Handlungsvollmacht jederzeit frei widerruflich gegenüber dem Bevollmächtigten, dem Dritten oder durch öffentliche Bekanntmachnung erlischt mit Beendigung des Grundverhältnisses mit der Handlungsvollmacht erlischt die ...