BGB (Fach) / Bereicherungsrecht (Lektion)

Vorderseite §812 I 2 Fall 2 conditio ob rem 1) Prüfungsschema 2) Leistungszweck
Rückseite

zu 1)

a) etwas erlangt

b) durch Leistung des AS-Stellers

c) Nichteintritt des mit der Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckten Erfolges

d) Umfang der Herausgabepflicht/ EInwendungen

e) kein Ausschluss gem. § 815 bzw. §817 S.2

f) allgemeine Einwendungen (z.B. Erfüllung ect.)

g) evtl. Einreden (z.B. §214)

zu 2.) Leistungszweck ist die sog. causa data causa non secuta (Leistung um jemanden zu einem rechtlich erheblichen Vorteil zu veranlassen, auf das kein Anspruch besteht.

Anwendung: Zweckverfehlung d, Rechtsgeschäfts

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