BGB (Fach) / Bereicherungsrecht (Lektion)

Vorderseite §812 I 1 Fall 1 -ohne Rechtsgrund 1) Definition 2) Beispiele,die iSd Bereicherungsrechts einen Rechtsgrund zum Behaltendürfen geben.
Rückseite

1) EIn RG iSd Bereicherungsrechts ist jeder materiell rechtliche Grund zum Behalten dürfen des erlangten Etwas.

2) Beispiele für Rechtsgründe sind:

a) Leistungsansprüche aus Verträgen

b) echte berechtigte GoA

c) Leistungsansprüche aus gesetzl. Schuldverhältnissen (wenn zur ihrere Erfüllung geleistet wird

d) Naturalobligationen (§762 I 2 und §656 I 2)

e) §661 a, §105 a, ggfs auch §241 a II

f) Pfandrechte geben ein Recht zum Behalten dürfen des aus der Verwertung des Gegenstandes erzielten Erlöses (ergibt sich aus der dingl. Surrogation §1247)

g) Zuschlag gem. § 90 I ZVG und Hoheitsakte gem. §817 II, 825 ZPO

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