Einkommensteuer (Fach) / Gewerbesteuer (Lektion)
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Grundlagen
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- Arten des Gewerbebetriebs - stehender Gewerbebetrieb § 2 GewStG, EU, PersG - § 15 Abs 2 EStG Kapitalgesellschaft - stets und in vollem Umfang § 2 Abs 2 GewStG Wirtsch. Geschäftsbetriebe - § 2 Abs 3 ...
- Hinzurechnung bei Renten u dauernden Lasten 8 Nr 1b ... R 8.1 Abs 2 GewStR Unterschied zwischen laufenden Zahlungen (Aufwand, zB 180.000) und Verminderung des passivpostens für die Verpflichtung (Ertrag) (Barwertänderung) zb Barwert 1.1.14 = 2.500.000 ...
- Grundbesitz , einfache Kürzung und erweiterte Kürzung ... § 9 Nr 1 Satz 1 GewStG (einfache): Wichtig: § 20 GewStDV - Grundbesitz muss schon am Beginn des Kalenderjahres bestanden haben, sonst kein Abzug, zB wenn Gewerbebetrieb im April auf eig GS gegründet ...
- Einheit/Mehrheit von Gewerbebetrieben R 2.4 Abs 1 und 2 - Einzelunternehmen, Betriebe verschiedener Arten (Branchen) sind jeweils selbstständige Gewerbebetriebe, außer die Betriebe ergänzen sich (wie Bäckerei mit angrenzendem Café) ...
- Einleitung Gewerbesteuer Steuergegenstand, § 2 GewStG Steuerschuldner (...ist der Unternehmer), § 5 GewStG Erhebungszeitraum (...ist das Kalenderjahr), § 14 GewStG Besteuerungsgrundlage (...ist der Gewerbeertrag) ...
- Kürzung nach 9 Nr 2a GewStG - Gewinne aus Anteilen an KapG, wenn zu - BEGINN des Erhebungszeitraumes (Anfang des Jahres entscheidend, unterjähriger Erwerb ist egal (dies ist nur in der KSt wichtig)) - die Beteiligung mindestens ...
- Ausgangsgrösse Gewinn 1. Gewinn nach dem EStG oder KStG EU: Gewinn aus Gewerbebetrieb, WICHTIG: 16 EStG Gewinne gehören nicht mit in den Gewinn, nur die Teilbetriebsveräusserung (100%ige Beteiligung an KapG nicht ein "normaler ...
- Ermittlung Gewerbeertrag 1. Gewinn nach EStG oder KStG +\- Berichtigungen nach 7 Satz 2 GewStG und R 7.1 (3) und (4) GewStR, in den Gewinn darf der 16er Gewinn nur bei Teilbetriebsveräusserung (keine 100% KapG Beteiligung) ...
- Betriebsverpachtung im Ganzen, ohne Aufgabeerklärung ... Grundsätzlich kein Gewerbebetrieb isd 2 (1) GewStG, obwohl ohne BA Erklärung noch 15er Einkünfte -> Pächter unterliegt der GewSt R 2.2 Satz 2 GewStR
- Hinzurechnung 8 Nr 1 GewStG 420.000 Gewinn aus Gewerbebetrieb, 7 (1) § 8 Nr 1 GewStG: a) 70.000 (Entgelte für Schulden) d) 16.000 (1/5 x 80.000 Miete beweglich) e) 150.000 (1/2 x 300.000 Miete unbeweglich) = 236.000 (Summe ...
- Stille Gesellschaft in der GewSt § 8 Nr 1 Bst c) GewStG: Hinzurechnung des Gewinnanteils des (nur typisch) stillen Gesellschafters!! der Ges'ter erhält 20 (1) Nr 4 EStG (15er wenn Stille G im BV, dann wird doppelbesteuert) Einkünfte ...
- Spenden bei EU/ PersG: - Spenden werden einfach nach 9 Nr 5 GewStG von Gewinn abgezogen (da Spenden noch im Gewinn enthalten sind, wären erst später SA beim Ges'ter) bei KapG: einmal +, einmal - Einkommen ...
- Hinzurechnung nach 8 Nr 5 GewStG - Gewinnanteile (Dividenden) - aus Anteilen an KapG - die weniger als 15% betragen (damit nicht 9 Nr 2a GewStG) - die im Gewinn 7 GewSt enthalten sind RF: - Hinzurechnung der nach 3 Nr 40 EStG oder ...
- Gewerbeverluste § 10a GewStG, R 10a.1 GewStR Gewinn/Verlust nach EStG/KStG +\- Hinzurechnungen/Kürzungen = Gewerbeverlust WICHTIG: - maßgebender Gewerbeertrag wird gekürzt um gewstl VVs - vortragsfähige Fehlbeträge ...
- Mitunternehmerschaften Bemessungsgrundlage der GewSt ist der gesondert und einheitlich festgestellte Gesamtgewinn - dann steht in der Feststellung : nachrichtlich TEV/ 8b KStG, diese Vorschriften müssten bei der ESt/ KSt Ermittlung ...
- Zerlegung § 28 GewStG Betriebsstätten in mehreren Gemeinden = Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages Zerlegung steht in 29-31 GewStG: - nach Arbeitslöhnen 29 (1) Nr 1 GewStG - Arbeitslöhne auf 1.000 abrunden ...
- Anrechnung GewSt § 35 EStG Doppelbelastung mit ESt und GewSt soll vermieden werden, ist keine echte Anrechnung sondern eine Ermäßigung der ESt Ausgangsgrösse 35 (1) EStG: tarifliche ESt - anzurechnende ausl Steuern ...