Jus (Fach) / V. Völker- und Europarecht (Seite 52 bis 60) (Lektion)

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Fragen aus dem Fragenkatalog de Block-LV

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  • Israel behindert das Internationale Komitee des Roten Kreuzes bei Rettungsmaßnahmen im Gazastreifen. Gerhard erkennt darin eine Völkerrechtsverletzung und meint, dass die USA als „Weltpolizei“ umgehend Zwangsmaßnahmen zu setzen haben. Kommentieren Sie Gerhards Aussage! Die Besonderheit des Völkerrechts ist, dass dessen Normen weder durch ein zentrales Normsetzungsorgan noch ein zentrales Rechtssprechungsorgan durchgesetzt werden können. Die Staatengemeinschaft ist für die Sanktionierung von Verstößen gegen das Völkerrecht zuständig. Dabei sind alle Staaten gleichermaßen souverän. Daher: keine Weltpolizei, gibt keine rechtlichen Konsequenzen für den Verstoß
  • Def. Völkerrecht? Völkerrecht (= Internationales Recht) = Summe der Rechtsnormen, die die Beziehungen der souveränen Staaten und der sonstigen Völkerrechtssubjekte regeln
  • Österreich verpflichtet sich auf der Weltklimakonferenz gegenüber allen anderen teilnehmenden Staaten, dass Österreichs Straßen ab sofort nur noch mit Elektroautos befahren werden dürfen. Daniel ist das egal, er nutzt sein Dieselfahrzeug weiterhin täglich. Wird er auf Grundlage des auf der Weltklimakonferenz getroffenen Beschlusses bestraft werden? Es handelt sich um einen Beschluss = völkerrechtlicher Vertrag, den Österreich multilateral mit den anderen Staaten abgeschlossen hat. Grundsätzlich sind Träger von Rechten und Pflichten des Völkerrechts (= Völkerrechtssubjekte) hauptsächlich souveräne Staaten.Menschen, internationale Organisationen sowie auch andere rechtliche Einheiten (zB. Internationales Kommitee vom Roten Kreuz) genießen hingegen grundsätzliche partielle Völkerrechtssubjekivität, dh. sie sind nur soweit Träger von Rechten und Pflichten, als ihnen in Satzungen der Mitgliedsländer zugestanden wird. Daher müssen völkerrechtliche Normen durch innerstaatliche Normen umgesetzt werden. Das geschieht mittels einer Transformation. Generelle Transformation: völkerrechtliche Normen werden ohne inhaltliche Änderungen direkt in innerstaatliche Normen umgewandelt spezielle Transformation: durch Erlassung einer eigenen innerstaatlichen Norm wird eine völkerrechtliche Pflicht erfüllt  --> Daniel wird erst bestraft werden können, wenn die bilateralen Vereinbarungen mittels der speziellen Transformation in innerstaatliche Normen umgewandelt werden. Zuvor handelt es sich um eine völkerrechtliche Norm, an die sich Daniel durch seinen Status der partiellen Völkerrechtssubjektivität nicht halten muss.
  • Klara weiß nicht, für wen Völkerrechtsquellen gelten. Zudem ist sie sich nicht sicher, wie es möglich ist, dass völkerrechtliche Normen innerstaatlich umgesetzt werden können. Klären Sie sie auf! Die Völkerrechtsquellen berechtigen und verpflichten in erster Linie souveräne Staaten. Sie sind Völkerrechtssubjekte. Menschen als Träger von Menschenrechten, internationale Organisationen sowie auch andere rechtliche Einheiten, wie beispielswiese das Internationale Kommitee vom Roten Kreuz, genießen partielle Völkerrechtssubjektivität. Dh. sie sind nur soweit Träger von Rechten und Pflichten des Völkerrechts, als ihnen in Satzungen der Mitgliedsländer zugestanden wird. Das bedeutet auch, dass völkerrechtliche Normen von den Staaten durch innerstaatliche Normen umgesetzt werden müssen —> Transformation: Generelle Transformation: völkerrechtliche Normen werden ohne inhaltliche Änderungen direkt in innerstaatliche Normen ungewandelt Spezielle Transformation: durch Erlassung einer eigenen innerstaatlichen Norm wird die völkerrechtliche Pflicht erfüllt Ausnahme: supranationale Normen verpflichten die StaatsbürgerInnen unmittelbar, es bedarf keiner Transformation
  • Völkerrechtsquellen? 1. völkerrechtliche Verträge: durch übereinstimmende Willenserklärungen von Völkerrechtssubjekten geschlossen bilateral oder multilateral Konsensgrundsatz: binden nur die Völkerrechtssubjekte, die dem Vertrag zugestimmt haben 2. Völkergewohnheitsrecht: entsteht durch tatsächliche Übung der Völkerrechtssubjekte, die von Überzeugung getragen wird, sie sei völkerrechtlich geboten (opinio iuris) Feststellung kann schwierig sein 3. Allgemeine Rechtsgrundsätze: durch Vergleich verschiedener staatlicher Rechtsordnungen festgestellt wenn zahlreiche Rechtsordnungen denselben Grundatz enthalten --> kann zu allgemeinem Rechtsgrundsatz auf völkerrechtlicher Ebene ernannt werden zB. Verpflichtung, Verträge einzuhalten (pacta sunt servanda)
  • Max sagt, dass der EUV, der AEUV und die GRC Europarecht im weiteren Sinn sind. Stimmt das? Nein, weil: Diese Verträge sind die Grundlage der EU = Primärrecht. Europarecht im weiteren Sinn = völkerrechtliche Normen von für Europa bedeutsame zwischenstaatliche Einrichtungen (zB. OECD, EU, OEZE) Europarecht im engeren Sinn = Recht der EU
  • Welche Formen des Sekundärrechts kennen Sie und wie werden sie unterschieden? Sekundärrecht = Rechtsakte, die von Organen der EU erlassen werden: Verbindliche Rechtsakte: Verordnungen:mit staatlichen Gesetzen vergleichbar, berechtigen und verpflichten StaatsbürgerInnen der Mitgliedsstaaten unmittelbar (--> supranationales Recht!) Richtlinien:verpflichten MItgliedsstaaten zur Erreichung bestimmter Ziele, Vorgangsweise ist Sache der Mitgliedsstaaten Beschlüsse:einerseits an bestimmte Adressaten --> nur für diese verbindlichin bestimmten Fällen --> enthalten auch allgemeine Regelungen Unverbindliche Rechtsakte: Stellungsnahmen und Empfehlungen
  • In einem Aufsatz ist zu lesen: Richtlinien sind nicht unmittelbar anwendbar, es bedarf jedenfalls einer Umsetzung in nationales Recht durch die Mitgliedstaaten. Was sagen Sie dazu? Richtlinien wirken nicht supranational und bedürfen keiner Transformation --> sie verpflichten Mitgliedsstaaten zur Erreichung bestimmter Ziele; die Vorgansweise dabei ist aber Sache der Mitgliedsstaaten ausnahmsweise unmittelbare Anwendbarkeit der RL, wenn: Umsetzungsfrist abgelaufen von nationalem Gesetzgeber nicht oder nicht vollständig umgesetzt hinreichend bestimmt für Rechtsunterworfene begünstigender Inhalt (Rechte)
  • Wieso sind supranationale Organisationen besonders und welche kennen Sie supranational = Organe setzen Rechtsakte, die unmittelbar für Staatsbürger verbindlich sind Bsp.: EU
  • Georg aus Bayern bietet in Salzburger Lokalblättern Heilung von Darmkrebs mittels Hypnose an. Die Bezirkshauptmannschaft Hallein untersagt ihm diese Tätigkeit, da er nicht über eine ärztliche Berufsberechtigung verfügt. Georg meint, darauf komme es im Zeitalter der EU nicht an. Welche Ihnen bekannte Rechtsvorschrift dürfte er dabei vor Augen haben? Wenn wir davon ausgehen, dass diese Rechtsvorschrift tatsächlich anwendbar ist, kann es sein, dass die Untersagung durch die Bezirkshauptmannschaft dennoch rechtmäßig ist? bezieht sich auf: Dienstleistungsfreiheit: aktiv: Freiheit von einem Mitgliedstaat aus (gewerbliche, freiberufliche, etc.) Leistungen in einem anderen Land zu erbringen passiv: oder solche Leistungen in Anspruch zu nehmen Ausnahmen bzw. Einschränkungen zulässig, wenn:  zB.: Schutz der öffentlichen Gesundheit (--> in diesem Fall der Fall!) muss verhältnismäßig sein
  • BMW, ein deutsches Unternehmen, möchte in Österreich eine Autofabrik eröffnen. Dies wird ihm untersagt, da es in Österreich bereits genug Autoproduzenten gibt. Sehen Sie darin ein Problem? bezieht sich auf die Niederlassungsfreiheit (Teil der Personenverkehrsfreizügigkeit) = Freiheit jeder UnionsbürgerInnen (natürliche oder juristische Personen) in jedem Mitgliedsstaat einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nachzugehen und eine Niederlassung zu errichten Ausnahmen bzw. Einschränkungen zulässig, wenn: -       zB.: Schutz der öffentlichen Gesundheit -       muss verhältnismäßig sein --> also nicht rechtmäßig, es ihm zu untersagen
  • Österreich verbietet französischen Wein im Tetra-Pak. Wie könnte dies begründet werden?  Hier handelt es sich um Beschränkung der Warenverkehrsfreiheit.  = Freiheit, Waren aller Art im Unionsbereich frei zu bewegen und in Verkehr zu setzen Ausnahmen bzw. Einschränkungen zulässig, wenn: zB.: Schutz der öffentlichen Gesundheit muss verhältnismäßig sein --> kein Grund für Einschränkung, daher: nicht unionskonform
  • Der Österreicher Markus will nach Schweden ziehen. Er hat dort eine Beschäftigung am Fließband bei Volvo bekommen. Als er sein erstes Gehalt erhält, stellt er fest, dass er weniger als seine schwedischen Arbeitskollegen erhält. Sehen Sie darin ein Problem? Teil der Personenverkehrsfreiheit = Abschaffung jeder auf der Staatsangehörigkeit der UnionsbürgerInnen beruhenden Ungleichbehandlung unselbstständiger Erwerbstätiger (Beschäftigung, Entlohnung, sonstige Arbeitsbedingungen) Ausnahmen bzw. Einschränkungen zulässig, wenn: zB.: Schutz der öffentlichen Gesundheit muss verhältnismäßig sein --> handelt sich hier außerdem um indirekte Diskriminierung (gibt Allgemeines Diskriminierungsgebot = verbietet jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit)
  • Manuel meint, dass in der EU das demokratische Prinzip in Bezug auf Rechtssetzung genauso verwirklicht ist wie in Österreich. Stimmt das? Österreich: NR und BR beschließen Gesetze EU: gemeinsames Zusammenwirken des Parlamentes und Rat auf Vorschlag der Kommission das Europäische Parlament hat keine selbständige Rechtssetzungsbefugnis! 
  • Was ist das Ziel der Europäischen Union? den Binnenmarkt (= Raum ohne Grenzen) zu verwirklichen bzw. dessen Funktionieren zu gewährleisten --> freier Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital
  • 4 Grundfreiheiten + Beschreibung: Warenverkehrsfreiheit: Freiheit, Waren aller Art im Unionsbereich frei zu bewegen und in Verkehr zu setzen Personenverkehrsfreiheit: Arbeitnehmerfreizügigkeit: Abschaffung jeder auf der Staatsangehörigkeit der UnionsbürgerInnen beruhende Ungleichbehandlung unselbstständiger Erwerbstätiger (Beschäftigung, Entlohnung, sonstige Arbeitsbedingungen) Niederlassunsgfreiheit: Freiheit jeder UnionsbürgerIn (natürliche oder juristische Person) in jedem Mitgliedsstaat einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nachzugehen und eine Niederlassung zu errichten Dienstleistungsfreiheit: Aktive Dienstleisungsfreiheit: Freiheit von einem Mitgliedstaat aus gewerbliche/freiberufliche, etc. Leistungen in einem anderen MS zu erbringen Passive Dienstleistungsfreiheit: oder solche Leistungen in Anspruch zu nehmen Kapitalverkehrsfreiheit: Freiheit, Vermögen im Unionsbereich frei zu bewegen und zu veranlagen --> Ausnahmen für alle: Schutz der öffentlichen Gesundheit, Verbraucherschutz, etc. --> muss verhältnismäßig sein
  • Diskriminierungsverbot? Allgemeines Diskriminierungsverbot: verbietet jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit Direkte Diskriminierung: ausdrücklich auf Staatsangehörigkeit bezogen Indirekte Diskriminierung: nicht eindeutig auf Staatsangehörigkeit bezogen, aber führen zu einer solchen Diskriminierung(--> dürfen nur erfolgen, wenn sie aus Gründen des Allgemeininteresses erfolgen, angemessen und erforderlich sind)
  • Wie erfolgt die Rechtsetzung der EU? durch das Europäische Parlament und den Rat auf Vorschlag der Kommission
  • Beate ist verwirrt. Wie unterscheiden sich der Europäische Rat, der Rat der Europäischen Union und der Europarat? Europäischer Rat und Rat = Organe der EU,Europarat = Internationale Organisation Europäischer Rat: besteht aus: Präsident des Europäischen Rates (Vorsitz), Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten und dem Präsidenten der Europäischen Kommission gibt Impulse für Entwicklung der EU Leitungsfunktion aber keine Gesetzgebungsfunktion Rat (=Ministerrat): besteht aus: jeweils einer VertreterIn der Mitgliedsstaaten auf der Ministerebene zentrales Entscheidungsgremium gemeinsam mit Europäischem Parlament: gesetzgebende Funktion Festlegung der Politik Koordinierung nach Maßgabe der Verträge
  • Europäisches Parlament? besteht aus: höchstens 751 VertreterInnen der UnionsbürgerInnen durch Volkswahl in einzelnen MS gewählt gemeinsam mit Rat für Gesetzgebung zuständig (keine alleinige Gesetzgebungskompetenz)
  • Europäische Kommission? besteht aus: Präsident, Hoher Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Anzahl der Mitglieder, die 2/3 der Zahl der Mitgliedsstaaten entspricht Kollegialorgan Gesetzgebungsakte (auf Vorschlag der Kommission) Kontrollfunktion
  • Weitere Organe der EU+ Funktion: Europäische Zentralbank - Festlegung der Geldpolitik der EU Rechnungshof - Finanzkontrolle
  • Gerichtshof der Europäischen Kommission? Gesamtinstitution, bestehend aus:   - Gerichtshof (=EuGH, 1 Richter pro Mitgliedsstaat)   - Gericht (mind. 1 Richter pro Mitgliedsstaat)   - Fachgericht --> Gericht für den öffentichen Dienst der EU (7 Richter) RichterInnen sind unabhängig
  • Welche Kompetenzen hat der EuGH? Vertragsverletzungsverfahren: gegen MS auf Antrag der Kommission Nichtigkeitsklage: Überprüfung der Rechtsmäßigkeit der Handlungen von Unionsorganen Vorabentscheidungsverfahren: Auslegung der Verträge und von Sekundärrecht (dienen der Sicherung der Einheit des Unionsrechts)
  • Paul will sich direkt an den EuGH wenden. Geht das? nur mittels der Nichtigkeitsklage, wenn die Handlung eines Unionsorgans die Person direkt und individuell betrifft
  • Das VwG ist sich nicht sicher, wie die EU-Verordnung genau auszulegen ist. Was kann es tun? Gerichte sind grundsätzlich ständig eingerichtete unabhängige Behörden der Mitgliedstaaten. Sie sind vorlageberechtigt, d.h. sie können bei Unklarheiten beim EuGH nachfragen. Vorlageverpflichtet wiederum sind letzinstantzliche Gerichte der MS, wenn sich im Rahmen eines Gerichtsverfahrens eine Auslegungsfrage stellt. --> haben in diesem Fall das nationale Verfahren bis zur Klärung durch den EuGH zu unterbrechen und sind an die Entscheidung des EuGH gebunden
  • Das VwG ist mit der Entscheidung des EuGH nicht zufrieden, da es eigentlich gehofft hat, dass dieser anders entscheiden wird. Daher will es seiner eigenen Ansicht folgen – von denen in Luxemburg lässt man sich nichts sagen. Nehmen Sie dazu Stellung! Das VwG ist an die Entschiedung des EuGH gebunden.
  • Wieso werden die Verträge von Amsterdam, Nizza und Lissabon nicht als Gesamtänderung angesehen, das B-VG über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union aber schon? mit 1.1.1995: Ö Mitglied der EU Volksabstimmung zu Beitritt wurde durchgeführt, da Gesamtänderung der Bundesverfassung --> Erlassung des Bundesverfassungsgesetz über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union Gesamtänderung, weil: Unionsorgane nicht nach österreichischem demokratischen Prinzip legitimiert (haben supranationale Rechtssetzungsbefugnisse; selbst durch Mitwirken im Rat sind dortige Abgeordnete nach innerstaatlichem Recht nicht ausreichend demokratisch legitimiert) gibt keine dem bundesstaatlichen Grundprinzip entsprechende Strukturierung gegen unmittelbar wirksame Rechtsakte steht Einzelnen weder Rechtsschutz durch ö Gerichte, noch gleichwertiger Rechtsschutz durch Europäische Gerichte (wesentlich Abänderung des rechtsstaatlichen Grundprinzips) --> seit 1995 beschlossene Vertragsänderungen (zB. Vertrag von Lissabon) waren systemkonforme Weiterentwicklungen, keine Gesamtänderung