Abschluss Schuldrecht (Fach) / Unmöglichkeit Versicherungssumme (Lektion)
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Versicherungssumme
Diese Lektion wurde von janinefronske erstellt.
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- Anspruch Anspruch aus § 285 BGB Der Anspruch auf Zahlung von € 20.000 ergibt sich aus § 285 BGB. V ist von seiner Leistungspflicht aus dem mit K bestehenden Schuldverhältnis gemäß § 275 BGB freigeworden (siehe oben).
- 285 BGB II Aufgrund dieser Unmöglichkeit hat er in Form der Versicherungssumme einen Ersatzgegenstand erhalten. Im Gegenzug bleibt er gemäß § 326 Abs. 3 S. 1 BGB zur Kaufpreiszahlung verpflichtet.
- Weiterverkauf Adam hat durch den Weiterverkauf an Dieter 4.000€ erhalten. Da der Springbrunnen schuldrechtlich schon Eva "zugeordnet" war, kann sie den Ersatz, welches Adam in Folge des Weiterverkaufs, der die Unmöglichkeit herbeiführte, verlangen.
- Weiterverkauf II Eva kann somit die 4000€ verlangen. Im Gegenzug bleibt Eva gem. § 326 III S.1 BGB zur KPZ verpflichtet