Krankenversicherung (Fach) / Allgemeines (Lektion)

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Durch das Krankenversicherungsgesetz 1888, Wirksamkeitsbeginn 01.08.1889 wurde die gesetzliche Krankenversicherung in Österreich eingeführt.

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  • Rechtsgrundlagen für die KV sind: das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz das Beamten- Kranken- und Unfallgesetz das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz das Bauern Sozialversicherungsgesetz die Satzungen der Krankenversicherungsträger die Krankenordnungen der Krankenversicherungsträger die Richtlinien des Haupverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger
  • Welche Versicherungsträger führen die Krankenversicherung durch? nach dem ASVG: 9 Gebietskrankenkassen 6 Betriebskrankenkassen Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau