SOZIALRECHT (Fach) / Allgemeiner Teil (Lektion)
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Diese Lektion wurde von anna_schramm erstellt.
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- was sind die Risikofälle, die die Existenz des Einzelnen bedrohen können? Krankheit Mutterschaft (Schwangerschaft) Arbeitsunfall Berufskrankheit Arbeitsunfähigkeit Alter Arbeitslosigkeit Tod des Familienerhalters Pflegebedürftigkeit
- was versteht man unter Sozialrecht? Sozialrecht ist jener Rechtsbereich, der die staatlich organisierte Hilfe zugunsten des Einzelnen bei Eintritt bestimmter Lebensrisiken regelt.
- welcher verschiedener Systeme bedient sich der Staat bei der Regelung des Eintritts von Lebensrisiken? Versicherungssystem Versorgungssystem Fürsorgesystem
- welches System liegt der Sozialversicherung zugrunde? der Sozialversicherung liegt das Versicherungssystem zugrunde.
- nennen sie Merkmale des Versicherungssystems! Personen, die den gleichen Risiken ausgesetzt sind werden zu einer Gefahrengemeinschaft zusammengefasst. das Versicherungssystem wird durch eigene finanzielle Beiträge dieser Personen gespeist. bei Eintritt eines Risikos erhält die Person Leistungen aus diesem Vermögen .
- was ist der Unterschied zw. dem sozialen Versicherungssystem (Sozialversicherung) und dem privaten Versicherungssystem Sozialversicherung: Pflichtversicherung (ex lege Versicherung) Versicherungsverhältnis ist meldeunabhängig, das Zustandekommen des Versicherungsverhältnisses hängt nur von der Erfüllung des gesetzlichen Tatbestandes ab. die zu zahlenden Prämien sind vom individuellen Risiko unabhägig. strebt einen gewissen sozialen Ausgleich an das Einkommen wird nur bis zu einer Höchstgrenze versichert (Höchstbemessungsgrundlage) die Anzahl der (mitversicherten) Familienangehörigen wirkt sich grundsätzlich nicht auf die Beitragshöhe aus die Gewährung von Sachleistungen ist von der Höhe der Beiträge unabhängig.
- was versteht man unter Versorgungs- bzw. Fürsorgesysteme? Versorgungssystem: die Leistungen werden aus allg. Steuermiteln erbracht sie werden unabhängig von der Bedürftigkeit des Einzelnen gewährt. Bsp. Kriegsopferversorgung, Verbrechensopferversorgung, Heeresopferversorgung Fürsorgesystem: Leistungen werden nach der Bedürftigkeit gewährt. Leistungen der Sozialhilfe werden nach dem Grundsatz der Subsidiarität vergeben --> nur wenn man lebensnotwendige Bedürfnisse nicht ausreichend selbst befriedigen kann. aus allg. Steuermitteln erbracht
- wie verhält es sich mit der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung? Sozialversicherung ist gem. Art 10 Abs1 Z11 B-VG in Gesetzgebung u. Vollziehung Bundessache. Sozialhilfe ist zum Teil in der Grundsatzgesetzgebung Bundessache und in der Ausführungsgesetzgebung u. Vollziehung Landessache. Zum Teil aber auch ausschließliche Kompetenz der Länder. (Art 15 B-VG)
- wie sieht die Organisation der Sozialversicherungsträger in Grundzügen aus? insgesamt gibt es 22 Sozialversicherungsträger, diese sind in einem Dachverband= Hauptverband der Sozialversicherungsträger zusammengefasst. die Sozialversicherungsträger sind organisiert nach: den Versicherungszweigen (KV, UV, PV) nach Regionen (9 Gebietskrankenkassen GKK) nach Personenkreis (Beamten, Bauern, Eisenbah u. Bergbau, Notariat...) zusätzlich gibt es auch noch 6 Betriebskrankenkassen z.B. Austria Tabak
- welche Versicherungsträger bestehen derzeit? AUVA allgemeine Unfallversicherungsanstalt 9 Gebietskrankenkassen 6 Betriebskrankenkassen PVA Pensionsversicherungsanstalt die Versicherungsanstalten für: Eisenbahnen u. Bergbau öffentlich Bedienstete (BVA) österreichischen Notariates die Sozialversicherungsanstalt der: Bauern gewerblichen Wirtschaft
- wie ist die Sozialversicherung organisiert? die Sozialversicherung ist öffentlich rechtlich organisiert die SVTr sind Körperschaften öffentlichen Rechts, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung erfüllen. die SVTr sind Selbstverwaltungskörper: handeln in ihrem Wirkungsbereich weisungsfrei unterliegen der staatlichen Aufsicht des zuständigegen Bundesministers BMASK (Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz) BMG (Bundesministerium für Gesundheit) prüfen die Zweckmäßgikeit der Verwaltung u. sorgen dafür, dass Gesetze u. Verordnungen eingehalten werden SVTr u. Hauptverband haben hoheitliche Befugnisse
- Was bedeutet "die SVTr und der Hauptverband haben hoheitliche Befugnisse"? das bedeutet, sie haben die Möglichkeit der einseitigen gernerellen oder individuellen Rechtsetzung durch Verordung oder Bescheid. Bsp. die vom Hauptverband herausgegebenen verbindlichen Richtlinien oder die vom Sozialversicherungsträger erlassenen Satzungen und Krankenordnungen.
- was sind die Rechtsgrundlagen des Sozialversicherungssystems? Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) Bauernsozialversicherungsgesetz (BSVG) Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG) Freiberufliches Sozialversicherungsgestz (FSVG) Beamten Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B- KUVG) Allgemeines Pensionsgesetz (APG) Verordnungen Satzungen der einzelnen Sozialversicherungsträger
- wie sieht das Verfahrensrecht generell im Sozialversicherungsrecht aus? das Verfahren beginnt vor dem SVTr selbst, dort wird es im Verwaltungsverfahren erledigt. die SVTr entscheiden in Bescheidform, wenn sie nicht vom Gesetzgeber in bestimmten Fällen davon befreit sind. zur Vollziehung des Sozialversicherungsrechts sind nicht alleine die Verwaltungsbehörden zuständig, das Verfahren in Leistungssachen fällt in die Zuständigkeit der Gerichte. Verfahrensrechtliche Grundlage= AVG, Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz
- welche 2 Arten von Verfahren unterscheidet man im Sozialversicherungsrecht? Verfahren in Leistungssachen Verfahren in Verwaltungssachen
- was gehört zu den Leistungssachen (bezüglich Verfahren in Leistungssachen)? in §354 ASVG taxativ aufgezählt: Feststellung des Bestandes, des Umfanges oder des Ruhens eines Anspruchs auf eine Versicherungsleistung Verpflichtung des Rückersatzes von zu Unrecht empfangenen Leistungen
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- wie sieht das Verfahren in Leistungssachen aus? nachdem die versicherte Person einen Bescheid vom SVTr erhalten hat, kann sie bei den ordentlichen Gerichten auf die Leistung klagen ordentliche Gerichte= Landesgerichte als Arbeits- u. Sozialgerichte (Ausnahme Wien, eigenes Gericht) die Klage muss innerhalbt einer bestimmten Frist nach Zustellung des Bescheids Klage erhoben werden: gegen Bescheide der KVTr und UVTr binnen 4 Wochen gegen Bescheide der PVTr binnen 3 Monaten durch die Klage tritt der Bescheid außer Kraft die Gerichte haben von Grund auf neu zu entscheiden (sukzessive Kompetenz) der SVTr ist verpflichtet die Leistung bis zum Ablauf des gerichtlichen Verfahrens vorläufig zu gewähren. Berufung an das OLG (Oberlandesgericht) Revision des SVTr an den OGH (die Revision hat keine aufschiebende Wirkung)
- was bedeutet "die Revision hat keine aufschiebende Wirkung" in Bezug auf das Verfahren in Leistungssachen? das bedeutet, dass die versicherte Person die Leistung, die ihr durch das Berufungsgericht (OLG) im Berufunsurteil zuerkannt wurde erhalten bleiben muss. sie muss diese Leistung nur zurückzahlen, wenn sie sie sich erschlichen hat.
- was bedeutet sukzessive Kompetenz im Verfahren in Leistungssachen? warum ist es gerichtfertigt? sukzessive Kompetenz bedeutet, dass die ordentlichen Gerichte über den Anspruch des Versicherten von Grund auf neu zu entscheiden haben. aus verfassungsrechtlichen Gründen könnte dieser Quasiinstanzenzug bedenklich sein, da gem. Art 94 B-VG die Justiz von der Verwaltung in allen Instanzen strikt zu trennen ist. der VfGH akzeptiert es aber, mit der Begründung, dass das Gericht in keiner Wiese an das verwaltungsbehördliche Verfahren gebunden ist.
- was zählt zu den Verwaltungssachen? all jene Angelegenheiten, die der Gesetzgeber nicht zu den Leistungssachen zählt insbesondere die Feststellung der Versicherungspflicht und Beitragsangelegenheiten.
- wie läuft das Verfahren in Verwaltungssachen? gegen Bescheide des SVTr in Verwaltungssachen steht das Rechtsmittel des Einspruchs an den Landeshauptmann offen weiters die Berufung an den zuständigen Bundesminister (in Fragen der Versicherungspflicht) Nach Ausschöpfung des Instanzenzuges steht die Beschwerde an den VwGH offen.