Steuerrecht (Fach) / Einkommenssteuer (Lektion)

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Hr. Köhler

Diese Lektion wurde von Wenze erstellt.

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  • Einteilung der Steuern nach Ertragshoheit                  nach Erhebungsform               nach Steuergegenstand Gemeinschaftssteuern:           direkte Steuern:                          ...
  • Fälligkeit der Steuern Steuern die durch Steuerbescheid festgesetz werden 1 Monat nach Bekanntgabe des Bescheides Lohnsteuer/Umsatzsteuer-Vorauszahlung 10 Tage nach Ablauf des Anmeldezeitraumes Einkommenssteuer/Körperschaftssteuer-Vorauszahlung ...
  • Schonfrist innerhalb 3 Tage nach dem Fälligkeitstag werden Säumniszuschläge nicht erhoben letzte Tag der Schonfrist:Samstag, Sonn-, oder Feiertag endet am nächsten Werktag
  • Bekanntgabezeitpunkt Steuerbescheid durch einfachen Brief! 3 Tage nach Bescheiddatum frühere Zustellung unbeachtet spätere Zustellung muss bewiesen werden Samstag, Sonn- oder Feiertag -> nächster Werktag Bsp. Bescheid zur Post Donnerstag ...
  • Festsetzungsverjährung 1 Jahr: Zölle und Verbrauchersteuern 4 Jahre: alle übrigen Steuern 5 Jahre: leichtfertige Steuerverkürzung 10 Jahre: Steuerhinterziehung -> beginnt mit Ablauf des Jahres in dem die Steuer entstand
  • Einkommensteuer ist abhängig von? Personensteuer: persönliche Verhältnisse wie Familienstand, Alter, Kinder, Krankheit private Steuer: ist bei Ermittlung des versteuernden Einkommens nicht abzugfähig direkte Steuer: Zahler und Träger ...
  • Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht Unbeschränkt: natürliche Person mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland -> alles wird besteuert Beschränkt: natürliche Person ohne inländischem Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt ...
  • Einkunftsarten / steuerfreie Einkünfte Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft Einkünfte aus Gewerbebetrieb Einkünfte aus selbstständiger Arbeit Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit Einkünfte aus Kapitalvermögen Einkünfte aus ...
  • Werbungskosten Arbeitnehmerpauschbetrag: 1000€ -> pauschaler Abzugsbetrag Wege zwischen Wohnung und Arbeit: -> 0,30€/km Verpflegungsmehraufwand: >8Std. 12€ / bei 24Std. 24€ Übernachtungskosten: Pauschbetrag ...
  • zur Einkommensteuer zu veranlagen bei? Löhne von mehreren Arbeitgebern Summe anderer Einkünfte über 410€ Freibetrag auf Lohnsteuerkarte Ehegatten Steuerklassenkombinaton III / V Veranlagung beantragt -> Verluste aus Einkunftsarten, Erstattung ...
  • steuerpflichtiger Teil des Rentenbezuges Steigerung jedes Jahr 2% des zu versteuernden Rentenbetrages 2014    68% 2015    70% 2016    72% 2017    74% ....        ..... 2040    100% steuerfreie Teile werden bis zum Ende ...
  • Einzelheiten zu privaten Veräußerungsgeschäften/gelegentliche ... liegt vor wenn wenn zwischen Kauf und Verkauf eines Grundstückes weniger als 10 Jahre -> ausgenommen: eigene Nutzung in dieser Zeit bei anderen Wirtschaftsgütern wie Goldbarren o.Ä weniger als 12 ...
  • Kapitalertragssteuer seit 2009 einheitlich 25% von Bank o.Ä. zu berechnen und direkt einzubehalten damit gilt als abgegolten Sparerpauschbetrag 801,-€ / 1602,-€ 
  • Verspätungszuschläge bei verspäteter Abgabe / Nichtabgabe von Steuererklärungen oder Steueranmeldungen in Höhe von 10% der Steuer pro Monat maximal 25.000€ Beginnt 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres in dem die ...
  • Rechtbehelfsverfahren in schriftlicher Form (Fax, E-Mail,...) Frist: 1 Monat nach Bekanntgabe des Bescheides
  • Betriebsausgaben Bewirtungskosten (70% der Aufwendungen) Gewerbesteuer(nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig) private Nutzung des Betriebs-Pkw (1% Bruttolistenneupreis pro Monat) Geschäftsreisen( >8Std 12€ / ...
  • Nicht abzugsfähige Lebensführungskosten Wohnungskosten Erziehung der Kinder kulturelle Bedürfnisse gilt auch bei gemischte Aufwendungen (Banker kauft Anzug für Arbeit/Privat)
  • Außergewöhnliche Belastungen Definition: zwangsläufig größere Ausgaben als Mehrheit von vergleichbaren StPfl. Kürzung zwischen 1-7% sogenannte zumutbare Belastung Krankheitskosten soweit nicht von KK abgedeckt Beerdigungskosten ...
  • Ermäßigungen bei Einkommenssteuer Zuwendungen an politische Parteien/Wählergemeinschaften Spenden und Mitgliedsbeiträge mit 50% abgezogen max. 825€ / 1650€ bei gewerblichen Einkünften 3,8-fache des Gewerbesteuermessbetrages ...