Wiso 2 (Fach) / Rechnungswesen (Lektion)
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Zusammenfassung der Vorlesung
Diese Lektion wurde von Pinsel erstellt.
- DIE KONTEN Die Konten (von ital. Conto = Rechnung) werden als sog. TKonten geführt, d.h. auch jedes Konto hat zwei Seiten. •Im Gegensatz zur Bilanz heißen die Seiten nicht Aktiv und Passiv, sondern Soll und Haben. Soll und Haben sind historisch aus dem Abrechnungsverkehr entstanden: Soll: Die Kunden sollen (an mich) zahlen Haben: Ich habe zu zahlen Anmerkung: Der Kontoauszug der Bank gibt den Kontostand stets aus Sicht der Bank wieder: Haben: der Kunde hat Geld zu bekommen; Soll: Der Kunde soll an die Bank zahlen. In der eigenen Buchführung werden Guthaben in den Aktivkonten Kasse/Bank dagegen auf der Soll-Seite gebucht
- Aufbau der Konten Anfangsbestände der Konten stehen auf derselben Seite wie in der Bilanz. Bestandsmehrungen stehen auf derselben Seite wie die Anfangsbestände. Bestandsminderungen stehen auf der den Anfangsbeständen gegenüberliegenden Seiten. Der Saldo, d.h. der zum Ausgleich von Soll und Haben notwendige Betrag, steht auf der kleineren Kontoseite.
- Das Prinzip der doppelten Buchführung Aus der Beschreibung der Geschäftsvorfälle ist bekannt, dass jeder Vorfall zwei Bilanzpositionen (und damit zwei Konten!) verändert. So werden beim Aktivtausch zwei Aktivkonten verändert , beim Passivtausch zwei Passivkonten, und beim Aktiv-Passivtausch ein Aktiv-und ein Passivkonto. Diese jeweils doppelte Auswirkung einer Güter-und Wertebewegung ist die Grundlage der sog. doppelten Buchführung, in der jeder Geschäftsvorfall doppelt verbucht wird. Es gilt der Grundsatz: Keine Buchung ohne Gegenbuchung– jedes Konto hat ein Gegenkonto.
- Der Buchungssatz An jeder Buchung sind zwei Konten beteiligt: Eine Soll-Buchung (wohin/wofür) und eine Haben-Buchung (woher stammt das Geld) Der Buchungssatz nennt immer die Sollbuchung zuerst: „Soll an Haben Betrag XY“Bsp.: Kauf von Futtermitteln für 2500 €gegen Rechnung => „Futtermittel an kurzfristige Verbindlichkeiten 2500“ Soll= Wofür= Futtermittelan Haben= Woher= Kurzfr. Verb.
- Buchung der Anfangsbestände Um die Anfangsbestände der Konten auf die selbe Seite wie in der Bilanz buchen zu können wird ein spiegelbildliches Eröffnungsbilanzkonto (auch Konto Saldenvorträge genannt) gebildet. Die Anfangsbestände werden auf diesem Konto gegengebucht, z.B: Aktivkonto an Konto Saldenvorträge Anfangsbestand oder: Konto Saldenvorträge an Passivkonto Anfangsbestand. Der Saldo Endbestand wird zum Kontenabschluss an das Schlussbilanzkonto (SBK) gebucht, also: SBK an Aktivkonto Saldo Endbestand, oder: Passivkonto an SBK Saldo Endbestand
- Das Aktivkonto SOLL. /. Haben ---------------------------------------------------------------------------------------- AB(ANFANGSBESTAND). / ABGÄNGE (Minderung) Zugänge (Mehrung) /Endbestand (saldo) Beim Aktivkonto steht der Anfangsbestand auf der Sollseite. Alle Erhöhungen des Bestandes eines Aktivkontos werden auf der Sollseite gebucht, weil durch sie das Vermögen vergrößert wird. Alle Minderungen des Bestandes eines Aktivkontos werden auf der Habenseite gebucht, weil durch sie das Vermögen verringert wird.
- Das Passivkonto Soll / haben ------------------------------------------------------------------- Abgänge /. Ab (Anfangsbestand) Endbestand / Zugänge Beim Passivkonto steht der Anfangsbestand auf der Habenseite. Alle Erhöhungen des Bestandes eines Passivkontos werden auf der Habenseite gebucht, weil durch sie das Kapital vergrößert wird. Alle Minderungen des Bestandes eines Passivkontos werden auf der Sollseite gebucht, weil durch sie das Kapital verringert wird.
- Das Gewinn-und Verlustkonto soll GuV haben -------------------------------------------------------------------------- Aufwendungen / Erträge(kapitalerhöhung) Saldo (Gewinn). / soll GuV haben--------------------------------------------------------------------------Aufwendungen / Erträge(kapitalerhöhung) / Saldo (Verlust) > Je nachdem, welche Seite länger ist, weißt das GuV-Kontoeinen Gewinn oder einen Verlust aus.
- Aufwands- und Ertragskonten soll Aufwand haben--------------------------------------------------------------------------Einzelbeträge der / Erstattung und Stornos Aufwendung / Saldo (Aufwandsumme) soll Ertrag haben--------------------------------------------------------------------------Erstattung und Stornos / Einzelbeträge der ErträgeSaldo (Ertragssumme) /
- Das Privatkonto soll Privatkonto haben ------------------------------------------------------------------------------ Entnahmen /. Einlagen (Kapitalerhöhung (Kapitalminderung) / Saldo ( Entnahmenübersch) Sollten die Einlagen die Entnahmen übersteigen, so entsteht ein Einlagenüberschußals Saldo auf der linken Seite.
- Gemischte Konten soll Warenkonto haben ------------------------------------------------------------------------------- Anfangsbestand / Warenverkauf Wareneinkauf / Saldo (Rohgewinn) / Endbestand zu buchen an GuV / zur Übernahme in Schlußbilanz Die Trennung zwischen Bilanzkonten und Ertrags/Aufwandskonten ist nicht immer möglich. So ist das Warenkonto im Handel zugleich Bestandskonto für den Warenbestand (zu Einkaufspreisen) und Erfolgskonto für den Warenverkauf (zu Verkaufspreisen). Um das gemischte Konto zu umgehen ist es auch möglich Wareneinkauf und Warenverkauf auf zwei getrennten Konten zu verbuchen.
- Personenkonten Debitoren -Kreditoren In der Praxis werden neben den Sachkonten auch Personenkonten geführt. Dies geschieht im sogenannten Geschäftsfreunde-oder Kontokorrentbuch, welches die Personenkonten der einzelnen Kunden (Debitoren) und der einzelnen Lieferanten (Kreditoren) enthält. Auf den Personenkonten werden die Forderungen und Verbindlichkeiten aus Warenlieferungen und Leistungen von ihrer Entstehung bis zu ihrem Ausgleich dargestellt. Während im Hauptbuch nur die Summen der Forderungen bzw. Verbindlichkeiten aus LuLausgewiesen werden, ermöglichen die Personenkonten die personenbezogene Aufschlüsselung dieser Beträge.
- Kontenrahmen Der Kontenrahmen ist ein System zur einheitlichen Bezeichnung und Gliederung von Konten einer Gruppe von Unternehmen (i.d.R. branchenspezifisch) Der Kontenrahmen ist in Kontenklassen, Kontengruppen und Konten nach dem Zehnersystem gegliedert Die einheitliche Kontenbezeichnung und Kontengliederung ermöglicht den inneren und äußeren Betriebsvergleich Der Kontenplan ist eine systematische Übersicht über die in einem bestimmten Unternehmen geführten Konten
- Umsatzsteuer Alle Umsätze, die ein Unternehmerim Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt unterliegen der Umsatzsteuer. Nach§12 Umsatzsteuergesetz werden zwei Steuersätze unterschieden. Der allgemeine Steuersatz beträgt 19 Prozent, der ermäßigte Steuersatz 7 Prozent. Grundsätzlich unterliegen Umsätze dem vollen Steuersatz. Der 7-prozentige, ermäßigte Steuersatz gilt insbesondere für die Lieferung und den Erwerb von fast allen Lebensmitteln (nicht Getränke), Büchern und Zeitungen, Eintrittskartenfürprivate Theater, Schwimmbäder, und die Personenbeförderunginnerhalbeiner Gemeinde.
- Umsatzsteuerbefreiungen In §4 USt-Gesetzwerden u. a. Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen, Umsätze für die Seeschifffahrt und für die Luftfahrt, Bankgeschäfte, der Grunderwerb, die unmittelbar dem Postwesen dienenden Umsätze der Deutsche Post AG, die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, Umsätze öffentlicher Theater, Orchester, Büchereien, Leistungen privater Schulen sowie die Leistungen des Deutschen Jugendherbergswerkes von der Umsatzsteuer freigestellt.
- Umsatzsteuer und Vorsteuer Unternehmen sind zum Vorsteuerabzug berechtigt, d.h. sie dürfen die im Einkauf bezahlte Eingangsumsatzsteuer (Vorsteuer) mit der selbst erhobenen Umsatzsteuer saldieren. Hieraus ergibt sich die Zahllast, die per Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt abzuführen ist (bzw. rückerstattet wird). Voranmeldungszeitraum ist das Kalendervierteljahr. Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 7500 €, ist der Kalendermonat Voranmeldungszeitraum. Die Umsatzsteuervoranmeldung ist bis zum 10. des Folgemonats durchzuführen. Die Vorauszahlung ist am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldezeitraums fällig. (§18 UStG) Die Umsatzsteuer ist mit Rechnungsstellung fällig, nicht bei Eingang der Zahlungsmittel!
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- Umsatzsteuer •§19 UStG: Kleinunternehmer, deren Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr < 17.500 €war und in diesem Jahr 50.000 €nicht übersteigen wird müssen keine USt entrichten, dürfen dann aber auch keinen Vorsteuerabzug durchführen. •§23 UStGerlaubt branchenabhängige Vorsteuer-Durchschnittssätze für Betriebe die –nicht buchführungspflichtig sind und –deren Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 61.356 €nicht überstiegen hat. •§24 UStGlegt die UmsatzsteuerDurchschnittssätze für Land-und Forstwirtschaft fest
- Buchführungsvorschriften bei Regelbesteuerung Rechnungen und Belege müssen Rechnungsbetrag und USt getrennt ausweisen (nur gesondert ausgewiesene USt ist als Vorsteuer abzugsfähig!) Für Umsätze mit verschiedenen USt-Sätzenmüssen getrennte Konten geführt werden, mithin auch für steuerfreie Umsätze Umsatzsteuer und Vorsteuer sind auf getrennten Konten zu führen
- Umsatzsteuer Landwirtschaft: :Für gartenbauliche Produkte und wichtige landwirtschaftliche Betriebsmittel gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent. Beim Verkauf landwirtschaftlicher Produkte muss zwischen pauschalierendenLandwirten und optierendenLandwirten unterschieden werden. Letztere berechnen 7 Prozent Umsatzsteuer, Pauschalierer dagegen erhalten 10,7 Prozent.
- Umsatzsteuer-Pauschalierer nach §24 USt-Gesetz Anlass zu dieser Regelung war die Überlegung, dass die überwiegende Zahl der land-und forstwirtschaftlichen Betriebe mit den für die Besteuerung normalerweise erforderlichen Aufzeichnungen überfordert wäre. Die Vereinfachung sieht vor, dass die für land-und forstwirtschaftliche Betriebe geltenden Steuersätze so hoch festgesetzt werden, wie diese Betriebe durchschnittlich mit Vorsteuern belastet sind. Die Steuer für die Umsätze und die Vorsteuerbeträge gleichen sich bei lufUnternehmen also kraft Gesetzes aus (Zahllast = 0). Aus Vereinfachungsgründen kann somit auf die getrennte Erfassung sowie Vorsteueranmeldung und Umsatzsteuererklärung verzichtet werden.
- Verbuchung der Umsatzsteuer beim pauschalierenden Landwirt Der pauschalierende Landwirt kann alle Verbrauchsgüter mit dem Bruttobetrag buchen, da er die Vorsteuer ohnehin nicht absetzen darf. Die Vorsteuer wird somit zu Aufwand, die Umsatzsteuer zu Ertrag.Anlagegüter dürfen dagegen nicht brutto gebucht werden, sie sind stets netto zu aktivieren. Die Vorsteuer stellt Aufwand im Jahr der Anschaffung dar und darf nicht aktiviert und abgeschrieben werden.
- Abschreibungen –Aufwand, der sich aus der Wertminderung von Anlagegütern ergibt Ursachen der Wertminderungen eines Anlagegutes: -----------------1.Verbrauchsbedingt------------------------------------------------ Abnutzung durch Gebrauch, natürlichen Verschleißund Substanzverringerung Schadens-und Katastrophenfälle ---------------2.Wirtschaftlich bedingt ---------------------------------------------- Veralterung infolge technischen Fortschritts Nachfrageverschiebungen, Sinken der Absatzpreise, Fehlinvestitionen -------------3.Zeitlich bedingt -------------------------------------------------------- Auslaufen von Miet-und Pachtverhältnissen vor dem Ende der Nutzungsfähigkeit der Anlage Ablauf von Konzessionen oder Patenten
- Abschreibungen Die Abschreibungen werden als Aufwand über das AfA (Absetzungen für Abnutzung) Konto gebucht. Zu unterscheiden sind: planmäßige Abschreibung •außerplanmäßige Abschreibung Bei der planmäßigen Abschreibung weiterhin Zeitabschreibung –Mit gleichbleibenden Jahresbeträgen (linear) –Mit fallenden Jahresbeträgen (degressiv) •Geometrisch-degressiv (Buchwertabschreibung) •Mit fallenden Staffelsätzen Leistungsabschreibung
- Ermittlung der linearen Abschreibung 100 AfA in % = --------------------------------------------------- betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer Anschaffungs-oder Herstellungskosten AfA in €= ------------------------------------------------------- betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer Anmerkung: Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ist den so genannten AfA-Tabellen der Abgabenordnung zu entnehme AfA = Absetzung für Abnutzung
- Absetzung für Abnutzung Degressive Abschreibung Bei der geometrisch-degressiven AfA wird jeweils ein fixer Prozentsatz vom Buchwert (Zeitwert) abgezogen. §7 Abs.2 EStG besagt: Die degressive AfA bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens beträgt den doppelten Prozentsatz der linearen AfA, aber maximal 20 %, bzw. bei Anschaffung nach dem 31.12.2005 und vor dem 01.01.2008 den dreifachen Prozentsatz der linearen AfA, aber maximal 30 %. •Zum 01.01.2008 ist §7Abs.2 EStG weggefallen, d.h. die degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens konnte nur noch für Wirtschaftsgüter die bis zum 31.12.2007 angeschafft wurden in Anspruch genommen werden. •Zum 01.01.2009 wurde die degressive AfA mit dem 2,5 fachen Prozentsatz der linearen AfA, aber maximal 25 % zeitlich befristet auf 2 Jahre wieder eingeführt.
- Lineare Abschreibung bei Gebäuden Wohn-und Wirtschaftsgebäude, die vor dem 1.1.1925 fertig gestellt wurden, sind mit jährlich 2,5 % abzuschreiben Wohn-und Wirtschaftsgebäude, die nach dem 31.12.1924 fertig gestellt wurden, sind mit jährlich 2,0 % abzuschreiben Wirtschaftsgebäude, die zu einem Betriebsvermögen gehören und nicht Wohnzwecken dienen sind bei Bauantrag nach dem 31.03.1985 mit 3 % abzuschreiben
- Abschreibung nach Leistung Die Bemessung der AfA nach Maßgabe der Leistung ist bei solchen beweglichen Wirtschaftsgütern wirtschaftlich begründet, deren Leistung in der Regel erheblich schwankt und deren Verschleiß dementsprechend erhebliche Unterschiede aufweist. Voraussetzung ist, dass der auf das einzelne Jahr entfallende Umfang der Leistung auf geeignete Art nachgewiesen wird. An die Stelle der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer tritt dabei die betriebsgewöhnliche Gesamtleistung des entsprechenden Wirtschaftsgutes.
- Leistungsabschreibung Die Abschreibung erfolgt nicht nach der Nutzungsdauer, sondern richtet sich nach dem tatsächlichen Nutzungsverlauf (z.B. km-Leistung Kfz; geleistete Sh Schlepper) Die Abschreibung sollte nach Leistung vorgenommen werden, wenn die sogenannte Abschreibungsschwelle überschritten wird: Erwartete Lebensleistung -------------------------------------≤ Nutzungsdauer Jahresleistung
- Zeitanteilige Abschreibung im Jahr der Anschaffung •Im Jahr der Anschaffung / Fertigstellung eines Wirtschafts-gutes ist die AfA stets zeitanteilig zu berücksichtigen. •Eine Aufrundung auf volle Monate bei der Anschaffung im Laufe eines Monats ist nicht zu beanstanden.
- Außerplanmäßige Abschreibungen: Absetzungen für außergewöhnliche Abnutzung Bei voraussichtlich dauernder übernormaler Wertminderung eines Anlagegutes sind außerplanmäßige Abschreibungen zulässig. Die außerplanmäßige AfA (Teilwertabschreibung) ist in voller Höhe im Wirtschaftsjahr des außergewöhnlichen Ereignisses vorzunehmen Der verbleibende Restbuchwert ist nach der ursprünglich gewählten Methode auf die verbleibende Nutzungsdauer zu verteilen.
- Verbuchung der Abschreibungen (Beispiel) April: Kauf eines BetriebsKfzfür 17.100 €netto. Die Nutzungsdauer beträgt 6 Jahre. Buchungssatz: BetriebsKfz. 17.100 an Bank 20.349 VorSt19% 3.249 Ende des Jahres: Die anteilige, lineare Abschreibung ist zu buchen: Berechnung AfA: 17.100€/6a = 2.850 €/a Zeitanteilig für das erste Jahr: 9/12 a * 2.850 €/a = 2.137,50 € Buchungssatz: AfA an BetriebsKfz 2.317,50Ende des zweiten Jahres: AfA an BetriebsKfz 2.850
- Abschreibungen Geringwertige Wirtschaftsgüter –GWG Rechtslage ab 01.01.2010 Es besteht ein Wahlrecht je Wirtschaftsjahr für geringwertige Wirtschaftsgüter: –Bis 150 €Anschaffungskosten Betriebsausgabe im Jahr der Anschaffung (immer) –Bewegliche, selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter bis 410 € netto könnenim Jahr der Anschaffung sofort abgeschrieben. werden. Dabei ist für Wirtschaftsgüter zwischen 150,01 und 410 €ein entsprechendes Verzeichnis zu führen. –Alternativ kann weiterhin für bewegliche, selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter zwischen 150 und 1000 € Anschaffungskosten ein Sammelposten gebildet werden. •Alle GWGseines Wirtschaftsjahres sind gleich zu behandeln!
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- Rückstellungen und Rücklagen •Rückstellungensind „ungewisse“Verbindlichkeiten, gehören also zum Fremdkapital. •Die Bildung von Rückstellungen ist unabhängig von der Unternehmensrechtsform. •Rücklagengehören dagegen zum Eigenkapital. •Die Bildung von Rücklagen und deren Ausweis in der Bilanz ist nur in Kapitalgesellschaften und Genossenschaften möglich.
- Rückstellungen •Rückstellungen sind zu bilden für Verbindlichkeiten, die dem Grunde nach im laufenden Wirtschaftsjahr entstanden sind, deren Höhe und/oder Fälligkeit jedoch unbekannt sind, z.B. Pensionsrückstellungen, Garantierückstellungen oder Rückstellungen für Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses. •Der Buchungssatz lautet: „Aufwandskonto an Rückstellung
- •Rückstellungen werden gebildet für: –Rekultivierung nach Bodenabbau von Rohstoffen –Erneuerungs-/Abbruchverpflichtung –Instandhaltung und Abraumbeseitigung –Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses –Erstellung der betrieblichen Steuererklärung –Steuerschulden (insb. Gewerbesteuer) –Rückständige Urlaubsverpflichtung –Pensionsrückstellung –Provisionsverpflichtung ggü. Handelsvertreter –Verletzung fremder Patent-, o.ä. Schutzrechte –Prozesskosten –Jubiläumszuwendungen –Rückgabe von Pfandgeld –Garantierückstellung
- Offene Rücklagen •Man unterscheidet offene Rücklagen, stille Rücklagen und Sonderposten mit Rücklageanteil. Offene Rücklagen werden in den Bilanzen von Kapitalgesellschaften ausgewiesen. Sie verändern den Gewinn nicht, sondern informieren über die Finanzierung. Man unterscheidet Kapitalrücklagen und Gewinnrücklagen. Kapitalrücklagen entstehen aus von außen zugeführtem Kapital (z.B. Agio bei Ausgabe neuer Aktien). Gewinnrücklagen werden aus versteuerten Gewinnen gebildet, zählen also zur Innenfinanzierung
- Stille Rücklagen Stille Rücklagen (Reserven) sind Rücklagen, die aus der Bilanz nicht ersichtlich sind. Stille Reserven entstehen, wenn der in der Bilanz ausgewiesene Wert eines Wirtschaftsgutes nicht seinem tatsächlichen Wert entspricht. Auf der Aktivseite entstehen stille Reserven wenn die Buchwerte unter den Verkehrswerten liegen. Dies kommt vor allem bei langlebigen Wirtschaftsgütern wie Grundstücken, Gebäuden oder Maschinen vor. Auf der Passivseite entstehen stille Reserven durch die Überbewertung von Verbindlichkeiten. Stille Reserven haben zur Folge, dass das Eigenkapital in der Bilanz zu niedrig ausgewiesen wird. Ihre Auflösung ist gewinnwirksam!
- Sonderposten mit Rücklagenanteil Sonderposten mit Rücklagenanteil sind eine Mischform aus Eigen-und Fremdkapital, da sie aus unversteuerten Gewinnen gebildet werden. Sie wirken gewinnmindernd. Hierzu zählen Rücklagen für Ersatzbeschaffung, Rücklagen für Investitionen und vor Ende 2007 gebildete Ansparabschreibungen. •Rücklagen für Ersatzbeschaffungen verhindern die sofortige Besteuerung einer aufgedeckten stillen Reserve bei unfreiwilligem Ausscheiden eines Wirtschaftsguts durch höhere Gewalt oder behördliche Eingriffe. Reinvestitionsrücklagenkönnen bei freiwilligem Ausscheiden von Wirtschaftsgütern gebildet werden. Die Rücklagen sind innerhalb einer bestimmten Frist auf ein Ersatzwirtschaftsgut zu übertragen, ansonsten sind sie gewinnwirksam aufzulösen.
- Rechnungsabgrenzungsposten RAP Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) werden gebildet, wenn im voraus Zahlungen erbracht werden, die erst in späteren Wirtschaftsjahren als Aufwand oder Ertrag entstehen. Aktive RAP werden angesetzt für Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Passive RAP werden angesetzt für Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
- Auf welchen 2 Wegen kann die Gewinnermittlung erfolgen? Die Gewinnermittlung kann grundsätzlich auf zwei Wegen erfolgen: Durch Gegenüberstellung von Anfangs-und Schlussbilanz = Betriebsvermögensvergleich Durch Gegenüberstellung von Erträgen und Aufwendungen einer Periode = Gewinn-und Verlustrechnung(GuV) Beide Wege müssen zum selben Ergebnis führen
- Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich Eigenkapital am Ende der Rechnungsperiode -Eigenkapital am Anfang der Rechnungsperiode ---------------------------------------------------------------- =Unterschiedsbetrag Unterschiedsbetrag +Entnahmen -Einlagen ------------------- =Gewinn (oder Verlust)
- Gewinnermittlung aus der Gewinn-und Verlustrechnung Gesamte Einnahmen + mehr an selbsterzeugten Gütern -weniger an selbsterzeugten Gütern + Naturalentnahmen --------------------------------= Ertrag Gesamte Ausgaben + weniger an zugekauften Gütern -mehr an zugekauften Gütern + Abschreibungen + Naturallöhne --------------------- = Aufwand Ertrag –Aufwand = Gewinn (oder Verlust)
- Woraus besteht der Jahresabschluss Der Jahresabschluss besteht aus •Bilanz •Erfolgsrechnung (Gewinn-und Verlustrechnung) •Anhang und Lagebericht (rechtsformabhängig) Allgemein gilt: Bilanz und Gewinn-und Verlustrechnung (GuV) bilden gemeinsam den Jahresabschluss. Damit stehen beide Rechnungslegungsinstrumente gleichrangig nebeneinander
- Gewinn-und Verlustrechnung Die Gewinn-und Verlustrechnung hat die Funktion, die Entstehung des Jahresergebnisses aus den einzelnen Erfolgsquellen aufzuzeigen, um einen Einblick in die Ertragslage des Unternehmens zu ermöglichen. Daher wird das Ergebnis durch Gegenüberstellung aller unsaldierten Aufwendungen und Erträge ermittelt
- Gewinn-und Verlustrechnung ( RECHNUNG) Die abschlussorientierte Gewinn-und Verlustrechnung weist folgende Ergebnisse aus: Betriebsergebnis +Finanzergebnis ----------------------- =Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit +Außerordentliches Ergebnis +Steuerergebnis ------------------------- =Gewinn bzw. Verlust
- Abschlussorientierte Gewinn-und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren (1) Umsatzerlöse Bestandsänderungenan Erzeugnissen Aktivierte Eigenleistungen .Sonst. Betriebl. Erträge Betriebliche Erträge (Summe 1 –4) Materialaufwand .Personalaufwand .Abschreibungen .Sonst. Betriebl. Aufwendungen Betriebliche Aufwendungen (Summe 5 –8) BETRIEBSERGEBNIS (Summendifferenz) .Zinsen und ähnliche Erträge Zinsen und ähnliche Aufwendungen Finanzergebnis (Summe 9 + 10) ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT Außerordentliche Erträge .Außerordentliche Aufwendungen Außerordentliches Ergebnis (Summe 11 + 12 Steuern vom Einkommen und Ertrag Sonstige Steuern (Betriebssteuern) Steuerergebnis (Summe 13 + 14) GEWINN/VERLUST
- Erläuterung der Posten der Gewinn-und Verlustrechnung Umsatzerlöse: Erlöse aus dem eigentlichen Betriebszweck nach Abzug von Erlösschmälerungen und der Umsatzsteuer Bestandsveränderungen: Differenz zwischen Anfangs-und Endbestandswert der fertigen und unfertigen Erzeugnisse, so dass sich sowohl Mengen-als auch Wertänderungenauswirken können Aktivierte Eigenleistungen: Eigenes Material und eigener Lohnaufwand für die Erstellung/Instandhaltung von Anlagegütern im eigenen Betrieb Sonstige betriebliche Erträge: Erträge aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit die in keiner anderen Einzelposition ausgewiesen sind, z.B. betriebsleistungsfremde oder zeitraumfremde Erträge, Buchgewinne, Miet-u. Pachteinnahmen etc. Materialaufwand: Aufwendungen für Roh-, Hilfs-und Betriebsstoffe und Aufwendungen für bezogene Leistungen Personalaufwand: Löhne und Gehälter (Brutto) sowie die sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung (Arbeitgeberanteile) .Abschreibungen: Planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens Sonstige betriebliche Aufwendungen: Sammelposten für alle betrieblichen Aufwendungen, die nicht unter anderen Aufwandsposten auszuweisen sind, soweit sie nicht außerordentlich sind .Zinsen und ähnliche Erträge: Zinserträge .Zinsen und ähnliche Aufwendungen: Zinsaufwand .Außerordentliche Erträge: Erträge, die außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, d.h. unternehmensfremd und selten anfallen, z.B. Erträge aus Forderungsverzicht von Gläubigern Außerordentliche Aufwendungen: Aufwendungen, die außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, d.h. unternehmensfremd und selten anfallen, z.B. Verluste aufgrund ungewöhnlicher Schäden .Steuern vom Einkommen und Ertrag: Nur bei juristischen Personen, z.B. Körperschaftssteuer und Gewerbeertragssteuer Sonstige Steuern: z.B. Grundsteuer, Vermögenssteuer
- Gewinn-und Verlustrechnung nach dem Umsatzkostenverfahren 1. Umsatzerlöse 2. Herstellungskosten der Umsatzerlöse 3. = Bruttoergebnis vom Umsatz 4. Vertriebskosten 5. allgemeine Verwaltungskosten 6. sonstige betriebliche Erträge 7. sonstige betriebliche Aufwendungen 8. sonstige Steuern = Betriebsergebnis 9. Erträge aus Beteiligungen 10. Erträge aus sonstigen Wertpapieren 11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 12. Abschreibungen auf Finanzanlagen 13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen = Finanzergebnis 14. außerordentliche Erträge 15. außerordentliche Aufwendungen = Außerordentliches Ergebnis 16. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
- Vergleich Gesamtkostenverfahren Umsatzkostenverfahren Beide Verfahren kommen zum selben Betriebsergebnis (EBIT) Die Bestimmung von Finanz-, außerordentlichem und Steuerergebnis ist bei beiden Verfahren gleich Das Gesamtkostenverfahren mit der Gliederung des Aufwandes nach Kostenarten ist in Deutschland verbreitet Das Umsatzkostenverfahren mit der Aufwandsgliederung nach Funktionsbereichen entspricht dem internationalen Standard
- Vor und Nachteile des Gesamtkostenverfahrens VORTEILE Die Daten sind aus der Buchführung übernehmbar Kostenstruktur wird erkennbar Umfassende Periodenbeurteilung da alle Erträge und Aufwendungen unabhängig vom Absatz dargestellt sind Da die Abschreibungen ausgewiesen sind ist eine direkte Bestimmung des Cash Flowsmöglich NACHTEILE Bestandsveränderungen auch bei Halbfertigprodukten müssen aufwendig durch Inventur festgestellt werden Eine Zuordnung des Periodenerfolgs auf einzelne Produkte ist kaum möglich
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