Rechtskunde (Fach) / GFK Nr.2 Gefahrstoffverordnung und CLP-VO (Lektion)
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Fragen aus dem Katalog
Diese Lektion wurde von MarieGro erstellt.
- Welche Aussage in Bezug auf das Sicherheitsdatenblatt ist richtig? a Sicherheitsdatenblätter sind gemäß REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006] zu erstellen b Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter sind u.a. im Titel IV Artikel 31 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zu finden c Die Sicherheitsdatenblattrichtlinie 91/155/EWG wurde zum 1. Juni 2007 aufgehoben d Der Anhang II der REACH-Verordnung enthält einen Leitfaden für die Erstellung des Sicherheitsdatenblattes a,b,c,d
- Was versteht man unter Tätigkeit im Sinne von § 2 Abs. 5 Gefahrstoffverordnung? a Herstellung b Lagerung und Aufbewahrung c Abfüllen d Vernichte a,b,c,d
- Ein Unternehmen will einen gefährlichen Stoff von der Fertigung in den Versandbereich transportieren, ohne dabei öffentliche Verkehrsfläc hen zu benutzen. Muss er hierfür gekennzeichnet sein? a ja, nach den Vorschriften über den Transport gefährlicher Güter b ja, nach den Vorschriften der Gefahrstoffverordnung c nein, bei internen Transporten sind Kennzeichnungen nicht nötig d ja, sowohl nach Gefahrstoffverordnung als auch nach den Transportvorschriften b
- Welche Aussage ist richtig? a Gefahrstoffe sind so aufzubewahren, dass sie die menschliche Gesundheit und die Umwelt nicht gefährden. b Die Lagerung von Gefahrstoffen in unmittelbarer Nähe von Arznei-, Lebens- und Futtermitteln ist erlaubt, wenn bei diesen keine Qualitätsveränderungen auftreten können. c Die Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung gelten auch für die Aufbewahrung der Gefahrstoffe im Haushalt. d Die Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung und der Chemikalien-Verbotsverordnung gelten auch für Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel. a,d
- Welcher Gefahrenhinweis entspricht R 62 nach der Stoff-Richtlinie (RL 67/548/EWG)? a Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition b Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen c Giftig für Bienen d Kann Krebs erzeugen b
- Welcher Gefahrenhinweis entspricht R 63 nach der Stoff-Richtlinie (RL 67/548/EWG)? a Kann Krebs erzeugen b Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition c Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen d Gefährlich für die Ozonschicht c
- Was schreibt die Gefahrstoffverordnung für Tätigkeiten mit Biozidprodukten vor? a sie dürfen nicht verwendet werden, soweit damit zu rechnen ist, dass ihre Anwendung im Einzelfall schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen, Nicht-Zielorganismen oder auf die Umwelt hat b die Verwendung hat gemäß den in der Zulassung festgelegten Bedingungen und gemäß seiner Kennzeichnung zu erfolgen c der Einsatz von Biozidprodukten ist auf das Mindestmaß zu begrenzen d die Vorschriften gelten auch in Haushalten a,b,c,d
- Nach Artikel 48 der CLP-Verordnung [VO (EG) Nr. 1272/2008] bestehen für als gefährlich eingestufte Stoffe oder Gemische Werbevorschriften. Was ist richtig? a Jegliche Werbung für gefährliche Stoffe erfolgt unter Angabe der betreffenden Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien b Die Werbevorschriften gelten für Stoffe oder Gemische, für deren Inverkehrbringen Sachkunde erforderlich ist c Jegliche Werbung für als gefährlich eingestufte Gemische, die es einem privaten Endverbraucher ermöglichen, ohne vorherige Ansicht des Kennzeichnungsetiketts einen Kaufvertrag abzuschließen, muss die auf dem Kennzeichnungsetikett angegebenen Gefahreneigenschaften nennen d die Werbevorschriften gelten ausschließlich für Internetverkäufe a,b,c
