wohnrecht (Fach) / II (Lektion)

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Fhwn bwbv2012

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  • Konzept Wohnungseigentum Eigentum mehrerer personen an einer ungeteilten sache Geteilt nach bruchteilen Geteilt ist recht nicht die sache Über anteil kann jeder frei verfügen
  • Konzept Wohnungseigentum kein Eigentum an Teilen der Liegenschaft Miteigentum nach ABGB dingliches Nutzungs-und Verfügungsrecht
  • Ordentliche Verwaltung Maßnahmen die zur Erhaltung und zum betrieb notwendig und zweckmäßig sind, den Interessen aller Miteigentümer dienen und keine besonderen kosten hervorrufen. 
  • Außerordentliche Verwaltung wichtige Veränderungen zur Erhaltung oder besseren Benutzung
  • Aufhebung Miteigentum durch Einverständnis aller, Sonst Teilungsklage durch jeden Miteigentümer möglich
  • Allg Teile der Liegenschaft daran kann kein Wohnungseigentum bestehen