wohnrecht (Fach) / II (Lektion)
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Fhwn bwbv2012
Diese Lektion wurde von absinth erstellt.
- Konzept Wohnungseigentum Eigentum mehrerer personen an einer ungeteilten sache Geteilt nach bruchteilen Geteilt ist recht nicht die sache Über anteil kann jeder frei verfügen
- Konzept Wohnungseigentum kein Eigentum an Teilen der Liegenschaft Miteigentum nach ABGB dingliches Nutzungs-und Verfügungsrecht
- Ordentliche Verwaltung Maßnahmen die zur Erhaltung und zum betrieb notwendig und zweckmäßig sind, den Interessen aller Miteigentümer dienen und keine besonderen kosten hervorrufen.
- Außerordentliche Verwaltung wichtige Veränderungen zur Erhaltung oder besseren Benutzung
- Aufhebung Miteigentum durch Einverständnis aller, Sonst Teilungsklage durch jeden Miteigentümer möglich
- Allg Teile der Liegenschaft daran kann kein Wohnungseigentum bestehen