Staatsorganisationsrecht (Fach) / Staatszielbestimmungen, Art. 20, 20a GG (Lektion)

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  • Warum sind die Staatszielbestimmungen so wichtig? Weil sie die unabänderlichen Grundprinzipien des deutschen Rechts sind, Art. 79 III GG ("Ewigkeitsklausel").
  • Umfasst der Naturschutz auch den Tierschutz? Ja; Arg.: Wortlaut des Art. 20a GG.
  • Könnte man Art. 79 III GG selbst im Wege der Grundgesetzänderung abschaffen? Nein; Arg. Sinn und Zweck des Art. 79 III GG.
  • Was ist ein Bundesstaat? Ein Bundesstaat besteht aus einem Zentralstaat und aus mindestens zwei Gliedstaaten.
  • Was bedeutet das "Gebot des bundesfreundlichen Verhaltens"? Dass Bund und Länder im Verhältnis zu einander zumutbare Rücksicht nehmen müssen.
  • Nenne die Staatszielbestimmungen, die in den Art. 20, 20a GG verankert sind! - Bundesstaat- Republik- Demokratie- Sozialstaat- Rechtsstaat- Naturschutz
  • Nenne ein Beispiel für eine Durchbrechung der Gewaltenteilung! Rechtsverordnungen, Art. 80 GG.
  • Nenne zwei Ausprägungen der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung! - Vorbehalt des Gesetztes- Vorrang des Gesetzes
  • Charakterisiere den Vorbehalt des Gesetzes! Kein Handeln der Verwaltung ohne das Gesetz.
  • Charakterisiere den Vorrang des Gesetzes! Kein Handeln gegen das Gesetz.
  • Nenne sechs Ausprägungen des Rechtsstaatsprinzips! - Gewaltenteilung- Gesetzmäßigkeit der Verwaltung- Verhältnismäßigkeitsprinzip- Bestimmtheitsgebot- Rechtssicherheit/Vertrauensschutz- Effektiver Rechtsschutz
  • Was heißt Gewaltenteilung? Dass es unterschiedliche Organe mit unterschiedlichen Funktionen gibt.
  • Welches Problem ist bei dem Vorbehalt des Gesetzes angesiedelt? Das Problem der Reichweite des Vorbehalts des Gesetzes.
  • Warum gibt es die Gewaltenteilung? Damit die Gewalten sich effektiv kontrollieren und ausbalancieren können ("Checks und balances").
  • Was bedeutet das Bestimmtheitsgebot bei Rechtsnormen? Dass Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer Rechtsnorm hinreichend bestimmt sein müssen.
  • Welches Problem ist bei dem Gebot der Rechtssicherheit/des Vertrauensschutzes angesiedelt? Das Problem der Rückwirkung von Gesetzen.
  • Was heißt "Rechtsweggarantie"? Dass gegen alle Maßnahmen des Staates Rechtsschutz vor den Gerichten möglich und möglichst effektiv sein muss.
  • Was spricht für die Auffassung, die bei der Leistungsverwaltung die Bereitstellung der Mittel im Haushaltsplan für ausreichend hält? - Praktikabilität- Vorrang des Gesetzes ausreichend.
  • Was spricht für die Auffassung, die auch bei der Leistungsverwaltung eine Ermächtigungsgrundlage für erforderlich hält? MEINE Es gibt keine neutrale Leistungsverwaltung ("Des einen Freud, des anderen Leid").
  • Nenne ein typisches Beispiel für einen mittelbaren Eingriff! Warnungsfälle.
  • Wann bedarf es bei den mittelbaren Eingriffen einer Ermächtigungsgrundlage? Wenn der Eingriff final, also zielgerichtet, erfolgt.
  • Welche Auffassungen werden zu der Frage der Erforderlichkeit einer Ermächtigungsgrundlage bei der Leistungsverwaltung vertreten? - aA: (+)- hM: Bereitstellung der Mittel im Haushaltsplan ausreichend.
  • Wann liegt "Eingriffsverwaltung" vor? Wenn ein Eingriff in den Schutzbereich eines Grundrechts vorliegt.
  • Warum bedarf es bei intensiven, aber nicht finalen mittelbaren Eingriffen keiner Ermächtigungsgrundlage? Aufgrund der fehlenden Vorhersehbarkeit der Eingriffswirkung.
  • In welchen drei (bzw. vier) Schritten prüft man die Verhältnismäßigkeit einer staatlichen Maßnahme? (1. Zulässiger Zweck)2. Geeignetheit2. Erforderlichkeit4. Verhältnismäßigkeit i.e.S.
  • Was prüft man bei dem Prüfungspunkt "zulässiger Zweck"? Es geht nur darum, den Zweck der Maßnahme kurz herauszuarbeiten.
  • Wann ist eine Maßnahme "geeignet" i.S.d. Verhältnismäßigkeitsprüfung? Wenn die Maßnahme zumindest förderlich ist, den Zweck zu erreichen.
  • Wann ist eine Maßnahme "erforderlich" i.S.d. Verhältnismäßigkeitsprüfung? Wenn es kein milderes Mittel gleicher Eignung gibt.
  • Was prüft man bei dem Prüfungspunkt "Verhältnismäßigkeit i.e.S."? Die Zweck-Mittel-Relation, d.h., es erfolgt eine Güterabwägung.
  • Welche Art der Rückwirkung von Gesetzen ist stets zulässig? Die begünstigende Rückwirkung.
  • In welchen Fällen ist die belastende Rückwirkung eines Gesetzes stets unzulässig? Bei Strafgesetzen, Art. 103 II GG ("nulla poena sine lege").
  • Was ist der Unterschied zwischen der echten Rückwirkung ("Rückbewirkung von Rechtsfolgen") und der unechten Rückwirkung ("tatbestandliche Rückanknüpfung")? Die echte Rückwirkung erfasst bereits abgeschlossene, die unechte Rückwirkung noch laufende Lebenssachverhalte.
  • Welcher Grundsatz gilt bei der belastenden echten Rückwirkung von Gesetzen? Die echte Rückwirkung ist grundsätzlich unzulässig.
  • Nenne zwei Fallgruppen, in denen eine belastende echte Rückwirkung ausnahmsweise zulässig ist. MEINE ANTWORT: - Bagatellfälle- Vorhersehbarkeit der rückwirkenden Umsetzung eines Gesetzes
  • Welcher Grundsatz gilt bei der belastenden unechten Rückwirkung von Gesetzen? Die belastende unechte Rückwirkung ist grundsätzlich zulässig.
  • Wann ist die belastende unechte Rückwirkung von Gesetzen ausnahmsweise unzulässig? Wenn ein überwiegendes schutzwürdiges Vertrauen gegeben ist.
  • Wie kann der Gesetzgeber in den Fällen der belastenden unechten Rückwirkung einen Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip abwenden, wenn ein überwiegendes schutzwürdiges Vertrauen gegeben ist? Durch Übergangsvorschriften.
  • In welchen Perioden werden zur Zeit die Abgeordneten des deutschen Bundestages gewählt? Vier Jahre, Art. 39 GG.
  • Erkläre die "unterbrochene Legitimationskette"! Alle Ausübung der staatlichen Gewalt muss lückenlos auf Volkes Wille rückführbar sein.
  • Wo ist im Grundgesetz das Mehrparteiensystem angelegt? In Art. 21 GG ("die Parteien").
  • Nenne drei Demokratiegrundrechte! MEINE ANTWORT: - Meinungsfreiheit, Art. 5 I 1 1. Fall GG- Versammlungsfreiheit, Art. 8 GG- Vereinigungsfreiheit, Art. 9 GG
  • Nenne sechs Ausprägungen des Demokratieprinzips! - Ausübung der Staatsgewalt durch das Volk - Periodische Wahlen - Ununterbrochene Legitimationskette - Mehrheitsprinzip - Mehrparteiensystem - Demokratie-Grundrechte
  • Was ist der grundgesetzliche Grundsatz, wenn es um die Ausübung der Staatsgewalt durch das Volk geht? wAhlen ("repräsentative Demokratie").
  • In welcher Form wird die Staatsgewalt durch das Volk ausgeübt? urch Wahlen und Abstimmungen, Art. 20 II GG.
  • Was heißt "Mehrheitsprinzip" im Sinne des Demokratieprinzips? Die Mehrheit, nicht die Minderheit, entscheidet.
  • Wo sind die Aufnahme und der Ausschluss von Parteimitgliedern geregelt? § 10 I, IV ParteienG.
  • Wo ist der Parteienbegriff geregelt? § 2 ParteienG
  • Welche Aufgabe haben die politischen Parteien? Mitwirkung bei der politischen Willensbildung, § 1 ParteienG/Art. 21 I 1 GG.
  • Welche Grundsätze gelten für die Parteienfinanzierung? Staatliche Teilfinanzierung, §§ 18-31d ParteienG/Art. 21 I 4 GG.
  • Was ist das "Parteienprivileg"? Dass nur das Bundesverfassungsgericht eine Partei für verfassungswidrig erklären kann, Art. 21 II 2 GG.