Zivilstation (Fach) / Diverses (Lektion)
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Div.
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- Was ist eine Tatsache? Jeder äußere oder innere Vorgang, der der Nachprüfung und Klärung mit den Beweismitteln der ZPO zugänglich ist. Gegenteil: Rechtsansicht
- Einfaches Bestreiten Der Bestreitende nimmt die Darstellung des Gegners ohne Begründung oder Gegendarstellung in Abrede (so nicht).
- Qualifiziertes/substantiiertes Bestreiten Der Bestreitende nimmt die Darstellung des Gegners in Abrede und gibt eine Gegendarstellung (nicht so, sondern so).
- perpetuatio fori § 261 III Nr. 2 ZPO Die Zuständigkeit des Prozessgerichts wird durch eine Veränderung der sie begründenden Umstände nicht berührt. Ausnahme: § 506 ZPO (auf Antrag), gilt aber nur für AGe!
- Wann verhandelt man mündlich zur Hauptsache im Sinne ... Wenn man in der mündlichen Verhandlung Anträge stellt, § 137 I ZPO.