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Rechtsfähigkeit, Geschäftsfähigkeit
Diese Lektion wurde von Katrinkray erstellt.
- Rechtsfähigkeit Rechtsfähigkeit bedeutet Träger von Rechten und Pflichten zu sein. (Natürliche Person ab der Geburt; bei Erbschaften ab der Zeugung)
- Geschäftsfähigkeit Ist die Fähigkeit Rechtsgeschäfte wirksam im eigenen Namen abzuschließen
- Deliktfähigkeit Ab 18 Jahren im Schadensafall. (Haftet also für den Schaden)
- beschränkt Deliktfähig 6-18 Jahren §828 BGB
- Deliktunfähig Bis 6 Jahre
- Straffähig Die Fähigkeit eine Strafe zu bekommen (rechtliche Strafe) Ab 14 Jahre beginnt die Straffähigkeit 14-18 Jahre muss nach Jugendstrafrecht bewertet werden 18-21 Jahre kann das Jugendstrfrecht angewendet ...
- Parteifähig Ist die Fähigkeit zu klagen oder verklagt zu werden (ab der Geburt)
- Prozessfähigkeit Ist die Fähigkeit, im eignene Namen an einer Klage teilzunehmen. (Man darf für sich selbst reden; Ab 18 Jahre)
- Rechtsgeschäft besteht aus mindesten 2 übereinstimmenden Willenserklärungen, die auf die Erzielung eines bestimmten Rechtserfolges gerichtet ist.(Antrag ~Annahme) Bsp.: Kaufvertrag; Mietvertrag; Arbeitsvertrag; Dienstleitung; ...
- Geschäftsunfähig 0-7 Jahre §134 nichtige Geschäfte
- beschränkt Geschäftsfähig 7-17 Jahre Die Rechtsgeschäfte sind schwebend unwirksam.
- voll Geschäftsfähig ab 18 Jahre