Handels- und Gesellschaftsrecht (Fach) / selbständiger Gewerbetreibender (Lektion)
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Diese Lektion wurde von Anemone erstellt.
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- Handelsvertreter selbständiger Gewerbetreibender Geschäfte für Unternehmer zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen, wer dies ohne selbständig zu sein tut, ist Angestellter
- Kaufmann wer im eigenen Namen und auf für eigene Rechnung handelt
- Kommissionär wer im eigenen Namen aber für fremde Rechnung handelt
- Handlesmakler wer Geschäfte von Fall zu Fall für verschiedene Unternehmer erledigt und damit nicht ständig fü einen oder mehrere bestimmte Unternehmer tätig ist
- Pflichten des Handelsvertreters Vermittlungs- und Abschlusspflicht Interessenwahrnehmungspflicht Wettbewerbsverbot/Konkurrenzverbot (wenn ein Vertreter für mehrere Unternehmen tätig ist) Berichtspflicht /Verschwiegenheitspflicht ...
- Reisender Verkäufer im Außendienst weisungsbefugt und für einen Arbeitgeber tätig