Latein (Fach) / Latein-Jura- 6-L,M (Lektion)
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Lateinische Begriffe und Bedeutungen aus dem juristischen Sprachgebrauch
Diese Lektion wurde von Benutzernamejaxcil erstellt.
- Legis actio Römisches Prozessrecht
- Legis citatae das zitierte Gesetz
- Lex Gesetz
- Lex contractus Vertragsrecht
- Lex dubia non obligat ein zweifelhaftes Gesetz bindet nicht
- Lex generalis allgemeines Gesetz
- Lex moneat, non doceat Das Gesetz soll ermahnen, nicht belehren
- Lex posterior derogat legi priori Ein später erlassenes Gesetz geht dem früheren vor
- Lex posterior derogat priori Das (zeitlich) spätere Gesetz hebt das frühere auf
- Lex proscipit, non descipit Das Gesetz blickt nach vorn, nicht zurück
- Lex publica öffentliches Gesetz
- Lex residiae Wohnrecht
- Lex specialis Sondergesetz
- Lex specialis derogat legi generali Das speziellere Gesetz geht dem Allgemeineren vor
- Lis Rechtsstreit
- Lis pendens anhängiger Rechtsstreit
- Lucidum intervallum Lichter Augenblick
- Lucrum ex re Wert, den die Sache verkörpert (Sachwerttheorie § 242 StGB)
- Luxuria bewusste Fahrlässigkeit
- Mandamus vorläufiger Rechtsschutz
- Mandatum post mortem Auftrag auf den Todesfall
- Manifesta non egent probatione Was offensichtlich ist bedarf keines Beweises
- Mancipatio Eigentumsübertragung an Grund- stücken
- Mater semper certa est Die Mutter ist sicher
- Melior est conditio possidentis Die bessere Lage ist die des Besitzers
- Minima non curat praetor Um Kleinigkeiten kümmert sich der Richter nicht (vgl. § 153 StPO)
- Mora creditoris Gläubigerverzug
- Mora debitoris Schuldnerverzug