Strafrecht (Fach) / Jura Examen (Lektion)
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- Sache ISd § 242 jeder körperliche Gegegnstand unabhängig von seinem Aggregatzustand ( vgl. §§ 90, 90 a BGB)
- § 242 Tatbestand ( Prüfungsschema) 1. Obj. TB a) fremde bewegliche Sache b) Wegnahme 2. Subj. TB a) Vorsatz bezgl. wegnahme einer fremden beweglichen Sache b) Zueignungsabsicht c) Rechtswidrigkeit der Zueignung (1) kein Übereignungsanspruch ...
- beweglich kann tatsächlich fortgeschafft werden
- fremd iSd § 242 - nicht im Alleineigentum des Täters - nicht herrenlos
- Wegnahme ISd § 242 Wegnahme ist der Bruch fremden und die Begründung neuen, nicht notwendigerweise tätereigenen Gewahrsam
- Prüfungsreihenfolge der Wegnahme ISd § 242 1. fremder Gewahrsam 2. neuer Gwahrsam 3. Bruch ( Gewahrsamsverschiebung)